Deutschland
Umwelt und Recycling

Unternehmen droht Vertriebsverbot in Deutschland

12.12.2024

Zentrale Stelle Verpackungsregister ruft zum Abschluss von Recyclingverträgen bis Jahresende auf.

Die Uhr tickt: Unternehmen, die ihre Waren in Verpackungen vertreiben, sind gesetzlich verpflichtet, bis spätestens zum 31. Dezember einen Systembeteiligungsvertrag für 2025 abzuschließen und ihre geplanten Verpackungsmengen bei der ZSVR zu melden. Darauf weist die ZSVR in einer Pressemitteilung hin.

Ansonsten gelte ein Vertriebsverbot der Waren oder es drohen Bußgelder und ein Eintrag ins Gewerbezentralregister. Die ZSVR macht deutlich: Säumige Unternehmen gefährden nicht nur ihre Geschäftsgrundlage, sondern das gesamte Verpackungsrecycling.

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) erklärt: Unternehmen müssen jetzt handeln!

Alle Unternehmen, die Waren produzieren, verpacken oder verpacken lassen und erstmals in Verkehr bringen, sind verpflichtet, bis zum Jahresende für 2025 einen Vertrag bei einem Rücknahmesystem für Verpackungen (Systembetreiber) abzuschließen und ihre Verpackungsmengen im Verpackungsregister LUCID zu hinterlegen. Dazu zählen Produzenten, Handelsunternehmen, Onlinehändler und viele mehr. Ohne diesen Vertrag können auch die Systeme keine Verpackungsmengen bei der ZSVR melden.

Haben Sie Fragen zur Registrierung bei der Zentralen Stelle oder zum Abschluss eines Vertrages bei einem Rücknahmesystem für Verpackungen?

Dann sprechen Sie uns an!

Ansprechpartner

Matthias Popp

Bereichsleiter

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