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Wichtige sozial‑ und steuerrechtliche Neuerungen in Belgien 2026

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Zum Jahreswechsel 2026 treten mehrere wichtige sozial‑, steuer‑ und gehaltsrelevante Änderungen in Kraft, die direkte Auswirkungen auf die Lohnabrechnung und die Vergütung von Arbeitnehmern haben.

ring binder in office printed with staff wages / salary - in German language Personal Lohn / Gehalt
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Lohn‑ und Steueränderungen 2026

Nachfolgend finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen in Bezug auf die Lohnindexierung, die Berechnung des Vorteils jeglicher Art für Firmenwagen sowie die angepassten Regelungen zu Tagespauschalen bei Auslandsdienstreisen.

 

1. Lohnindexierung in PK 200.00 steht fest

Wenn Ihr Unternehmen unter die paritätische Kommission 200.00 fällt, ist die obligatorische jährliche Indexierung der Bruttolöhne ab dem 01.01.2026 vorgesehen. Der Index wurde auf 2,21 % festgesetzt, basierend auf dem viermonatlichen arithmetischen Mittel vom November.

Wenn Ihr Unternehmen unter eine andere paritätische Kommission fällt, können Sie die Indexprognose bei Ihrem Payroll-Berater anfordern. Beachten Sie, dass diese Informationen nicht für alle paritätischen Kommissionen verfügbar sind.

2. CO2-Referenzemissionen 2026 bekannt: Firmenwagen erneut teurer

Die CO2-Referenzemissionen werden jährlich angepasst und sind für die Berechnung des Vorteils jeglicher Art bei privater Nutzung eines Firmenwagens erforderlich. Für das Einkommensjahr 2026 beträgt der Basis-CO2-Koeffizient 5,5 % für Referenzemissionen von:

  • 58 g/km für Dieselfahrzeuge (statt 59 g/km für das Einkommensjahr 2025);
  • 70 g/km für Fahrzeuge mit Benzin-, Flüssiggas- oder Erdgasmotor (statt 71 g/km für das Einkommensjahr 2025).

Sind die CO2-Emissionen des Fahrzeugs:

  • höher als die Referenzemissionen, erhöht sich der Koeffizient um 0,1 % pro Gramm CO2 über dem Wert der Referenzemissionen (bis maximal 18 %);
  • niedriger als die Referenzemissionen, verringert sich der Koeffizient um 0,1 % pro Gramm CO2 unterhalb des Werts der Referenzemissionen (bis minimal 4 %).

Durch eine Verringerung des Referenzwertes steigt der steuerpflichtige Vorteil jeglicher Art (VAA). Dadurch wird ein höherer Berufssteuervorabzug einbehalten, was zu einem etwas niedrigeren Nettolohn führt.

Unser Sozialsekretariat wird den neuen Wert ab 2026 automatisch in die Berechnung einbeziehen.

3. Lockerung der Tagespauschale für Auslandsdienstreisen

Ein Arbeitnehmer, der geschäftlich ins Ausland reist, kann dafür eine Tagespauschale erhalten. Diese Pauschale deckt Verpflegungskosten (Mittag- und Abendessen) sowie kleine Ausgaben vor Ort ab.

Für eine sehr kurze Dienstreise mit Abreise und Rückreise am selben Tag war bis vor Kurzem eine Mindestdauer von 10 Stunden Abwesenheit für die Gewährung der vollen Tagespauschale erforderlich. Kürzlich wurde beschlossen, dass diese Anforderung rückwirkend ab dem 1. Januar 2025 entfällt.

Bei einer Dienstreise, die länger als 24 Stunden dauerte, musste der Arbeitgeber die Tagespauschale für die Tage der Abreise und Rückkehr um 50 % kürzen. Auch hier wurde beschlossen, dass rückwirkend ab dem 1. Januar 2025 für diese Tage eine vollständige Tagespauschale gewährt werden darf.

Wenn der Arbeitgeber die Verpflegungskosten für Mittag- und Abendessen und/oder kleine Ausgaben auch (direkt) übernimmt, muss diese Tagespauschale jedoch prozentual um 35, 45 bzw. 25 % gekürzt werden.

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