Batterieentsorgung in Luxemburg – Ihre Verantwortung, unsere Unterstützung
Wer Batterien oder Akkumulatoren in Luxemburg in Verkehr bringt – ob als Hersteller, Importeur oder Online-Händler – trägt Verantwortung. Die luxemburgische Gesetzgebung verpflichtet zur Registrierung, Rücknahme und fachgerechten Entsorgung. Mit der AHK debelux und Ecobatterien an Ihrer Seite erfüllen Sie Ihre Pflichten effizient und gesetzeskonform.
Gesetzlicher Rahmen
Die Entsorgungspflichten basieren auf:
- der EU-Verordnung 2023/1542
- dem luxemburgischen Batteriegesetz (geändertes Gesetz vom 19.12.2008)
- dem Abfallgesetz vom 21.03.2012
Wer ist betroffen?
Auch im Fernabsatz gelten die gleichen Pflichten wie für lokale Anbieter.
- Hersteller und Importeure mit Sitz in Luxemburg
- Unternehmen mit Sitz im Ausland, die direkt an luxemburgische Endkunden verkaufen
- Online-Händler und Wiederverkäufer
Ihre Pflichten im Überblick
- Registrierung beim Ministerium für Umwelt, Klima und Biodiversität
- Jährliche Meldung der Mengen bis zum 30. April
- Informations- und Kennzeichnungspflicht beim Verkauf
- Finanzielle Beteiligung an Sammlung und Recycling
- Rücknahmesystem: Mitgliedschaft bei Ecobatterien oder Einzelzulassung über e-RA
Batteriekategorien laut EU-Verordnung
1. Gerätebatterien
2. Batterien für leichte Verkehrsmittel (LV)
3. Starterbatterien (SLI)
4. Traktionsbatterien (EV)
5. Industriebatterien
Ecobatterien – Ihr Partner für Rücknahme und Recycling
Die ASBL Ecobatterien übernimmt für Sie:
- Sammlung und Verwertung von Altbatterien
- Erfüllung gesetzlicher Informationspflichten
 
Für Geräte-, LV- und Starterbatterien ist die Mitgliedschaft bei Ecobatterien verpflichtend.
Für Industrie- und EV-Batterien ist auch eine Einzelzulassung möglich.
. Ihre Vorteile:
- Einfache Abwicklung
- Rechtssicherheit
- Unterstützung bei der Mengenmeldung
 
Mitgliedschaftsmodelle:
Bei Ecobatterien gibt es nur eine einzige Mitgliederkategorie: Zugehöriges Mitglied, (ausländische und luxemburgische Unternehmen).
Verkauf per Fernabsatz?
Auch Online-Händler mit Sitz außerhalb Luxemburgs, die direkt an Endkunden in Luxemburg liefern, gelten als Importeure – und unterliegen denselben Pflichten.
Bevollmächtigung für ausländische Hersteller
Hersteller von Batterien und Akkumulatoren, die keinen Sitz in Luxemburg haben, aber Produkte direkt an Endverbraucher im Großherzogtum verkaufen, müssen sicherstellen, dass sie alle gesetzlichen Verpflichtungen erfüllen. Dazu können sie eine in Luxemburg ansässige natürliche oder juristische Person als Bevollmächtigten benennen. Dieser übernimmt die Kommunikation mit den Behörden und sorgt für die Einhaltung der Vorschriften.
Was passiert bei Verstößen?
Wer gegen die gesetzlichen Vorgaben verstößt, riskiert:
- Geldbußen bis zu 100.000 Euro
- Freiheitsstrafen bis zu 6 Monaten
AHK debelux – Wir machen’s einfach!
Ob Registrierung, Rücknahmesystem oder Beratung: Die AHK debelux unterstützt Sie bei allen Schritten – kompetent, praxisnah und individuell.
 
Für weitere Informationen: compliance@ecotrel.lu - +352 26 09 87 32