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Belgien reformiert seinen Arbeitsmarkt

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Mit dem Ziel die Beschäftigungsquote zu erhöhen, arbeiten Regierung und Parlament in Belgien an einem weitreichenden Arbeitsrechtsreformpaket.

Man holding a legal document in hand. Lawyer holding law paper in office.
iStock / Tero Vesalainen

Reform des belgischen Arbeitsmarktes

Unser Partner Germany Trade and Invest (GTAI) meldet auf seinen Webseiten, dass in Belgien die Beschäftigungsquote durch verschiedene Maßnahmen auf den Gebieten des Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsrechts erhöht werden soll.

Befristung des Arbeitslosengeldes

Vor der Reform war das Arbeitslosengeld (werkloosheidsuitkeringen/allocation de chômage) in Belgien im Grundsatz zeitlich unbegrenzt zu zahlen, solange die Anspruchsvoraussetzungen vorlagen. Besonders einschneidend ist vor diesem Hintergrund die Befristung des Arbeitslosengeldes auf zwei Jahre

Die Arbeitszeiten werden flexibler

Bislang galt in Belgien jede Arbeit zwischen 20 Uhr und 6 Uhr als Nachtarbeit. Ebendiese war mit großem bürokratischem Aufwand und hohen Kosten verbunden. Künftig gilt erst die Arbeitszeit ab 0 Uhr als Nachtarbeit, die Zeit zwischen 20 Uhr und Mitternacht ist “Abendarbeit”. 

Schließlich wird es auch eine deutliche Flexibilisierung der Arbeitszeiten geben. Künftig wird es einfacher möglich sein, Arbeitszeiten über das Jahr zu berechnen, statt über die Woche. In Spitzenzeiten darf künftig bis zu 45 Stunden pro Woche gearbeitet werden, ohne dass sofort Überstundenzuschläge fällig werden, sofern der Durchschnitt über 12 Monate bei 38 Stunden liegt.

 

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