Reform des belgischen Arbeitsmarktes
Unser Partner Germany Trade and Invest (GTAI) meldet auf seinen Webseiten, dass in Belgien die Beschäftigungsquote durch verschiedene Maßnahmen auf den Gebieten des Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsrechts erhöht werden soll.
Befristung des Arbeitslosengeldes
Vor der Reform war das Arbeitslosengeld (werkloosheidsuitkeringen/allocation de chômage) in Belgien im Grundsatz zeitlich unbegrenzt zu zahlen, solange die Anspruchsvoraussetzungen vorlagen. Besonders einschneidend ist vor diesem Hintergrund die Befristung des Arbeitslosengeldes auf zwei Jahre.
Die Arbeitszeiten werden flexibler
Bislang galt in Belgien jede Arbeit zwischen 20 Uhr und 6 Uhr als Nachtarbeit. Ebendiese war mit großem bürokratischem Aufwand und hohen Kosten verbunden. Künftig gilt erst die Arbeitszeit ab 0 Uhr als Nachtarbeit, die Zeit zwischen 20 Uhr und Mitternacht ist “Abendarbeit”.
Schließlich wird es auch eine deutliche Flexibilisierung der Arbeitszeiten geben. Künftig wird es einfacher möglich sein, Arbeitszeiten über das Jahr zu berechnen, statt über die Woche. In Spitzenzeiten darf künftig bis zu 45 Stunden pro Woche gearbeitet werden, ohne dass sofort Überstundenzuschläge fällig werden, sofern der Durchschnitt über 12 Monate bei 38 Stunden liegt.