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Umsatzsteuer in Belgien und Luxemburg

Wir bieten deutschen Unternehmen einen umfassenden Service für die Mehrwertsteuer in Belgien und Luxemburg. Beantragen Sie über uns Ihre Umsatzsteuernummer u.v.m.

Geschäftsfrau am Laptop füllt Steuerformulare aus
iStock/Marut Khobtakhob

Unser Mehrwertsteuer-Service in Belgien und Luxemburg

Unternehmen, die in Belgien oder Luxemburg keinen Sitz unterhalten, dort aber Umsätze generieren, müssen bestimmte Anforderungen der Finanzbehörden erfüllen. Wir unterstützen Sie bei:

  • Prüfung, ob Ihr Unternehmen in Belgien bzw. Luxemburg umsatzsteuerpflichtig ist
  • Beantragen einer Umsatzsteuernummer 
  • Vorbereitung und Übersetzung Ihrer Umsatzsteuer-Dokumente. 
  • Korrespondenz mit den Finanzbehörden in der jeweiligen Landessprache
  • monatliche, vierteljährliche oder jährliche Umsatzsteuer-Voranmeldung

Service für Umsatzsteuer bei Bau- und Montagearbeiten

Trotz der grundsätzlichen Dienstleistungsfreiheit in der EU gibt es bei Bau- und Montagetätigkeiten in Belgien und Luxemburg einige Besonderheiten. 

Steuern 2025 Neuigkeiten

Belgien: monatliche oder vierteljährliche MwSt.-Erklärung?

In Belgien muss die periodische MwSt-Erklärung normalerweise monatlich eingereicht werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, für eine vierteljährliche Abgabe zu optieren. Die Schwellenwerte und Bedingungen wurden in einem Mehrwertsteuerbeschluss (ET 125.313 vom 28/01/2014) festgelegt. Im Jahr 2025 wird es einige Änderungen geben Ab dem 1. Januar 2025 werden die Fristen für die Einreichung und Zahlung der Mehrwertsteuer sowie für die Erstattung von Mehrwertsteuergutschriften geändert. Abgabe der Mehrwertsteuererklärung: Ab dem 1. Januar 2025 werden die Termine für die Einreichung und Zahlung der Mehrwertsteuer sowie für die Erstattung von Mehrwertsteuergutschriften geändert.

Rückerstattung der Umsatzsteuer in Belgien und Luxemburg

Wenn Ihr Unternehmen in Belgien oder Luxemburg mit Mehrwertsteuern belastet wurde und Sie keine Mehrwertsteuernummer im besteuernden Land besitzen, können Sie die gezahlte Mehrwertsteuer zurückerhalten. AHK debelux unterstützt Sie bei: 

  • Prüfung, ob Ihre Rechnungen erstattet werden können 
  • Anträge in die ordnungsgemäße Form zu bringen
  • Korrespondenz mit den Behörden in den Landessprachen
  • erfûllen aller Fristen 
  • ggf. Einspruchsverfahren einleiten

Ansprechpartner

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Senden Sie Ihre Fragen direkt an unsere Umsatzsteuerexperten.

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Geschäftspartner gesucht in Belgien oder Luxemburg? AHK debelux unterstützt Sie bei der Suche nach Geschäfts- bzw. Vertriebspartnern oder nach Vertretern für Ihre Dienstleistungen und Produkte auf dem belgischen und luxemburgischen Markt.

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Sie benötigen eine Firmenadresse in Belgien? Unser Service Firmenrepräsentanz bietet Ihnen viele Vorteile. Wählen Sie eines unserer maßgeschneiderten Leistungspakete für eine ständige Präsenz in Belgien.

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