Unser Mehrwertsteuer-Service in Belgien und Luxemburg
Unternehmen, die in Belgien oder Luxemburg keinen Sitz unterhalten, dort aber Umsätze generieren, müssen bestimmte Anforderungen der Finanzbehörden erfüllen. Wir unterstützen Sie bei:
- Prüfung, ob Ihr Unternehmen in Belgien bzw. Luxemburg umsatzsteuerpflichtig ist
- Beantragen einer Umsatzsteuernummer
- Vorbereitung und Übersetzung Ihrer Umsatzsteuer-Dokumente.
- Korrespondenz mit den Finanzbehörden in der jeweiligen Landessprache
- monatliche, vierteljährliche oder jährliche Umsatzsteuer-Voranmeldung
Service für Umsatzsteuer bei Bau- und Montagearbeiten
Trotz der grundsätzlichen Dienstleistungsfreiheit in der EU gibt es bei Bau- und Montagetätigkeiten in Belgien und Luxemburg einige Besonderheiten.
Unsere Merkblätter geben Ihnen einen ersten Überblick:
Rückerstattung der Umsatzsteuer in Belgien und Luxemburg
Wenn Ihr Unternehmen in Belgien oder Luxemburg mit Mehrwertsteuern belastet wurde und Sie keine Mehrwertsteuernummer im besteuernden Land besitzen, können Sie die gezahlte Mehrwertsteuer zurückerhalten. AHK debelux unterstützt Sie bei:
- Prüfung, ob Ihre Rechnungen erstattet werden können
- Anträge in die ordnungsgemäße Form zu bringen
- Korrespondenz mit den Behörden in den Landessprachen
- erfûllen aller Fristen
- ggf. Einspruchsverfahren einleiten