Logo der Deutsch-Belgisch-Luxemburgische Handelskammer

Batterien in Belgien

Als ausländisches Unternehmen, das direkt Batterien – ob eingebaut oder separat – in Belgien vertreibt, sind Sie gesetzlich verpflichtet, die Anforderungen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) zu erfüllen.

Batterientsorgung
iStock / baranozdemir

Herstellerverantwortung für ausländische Unternehmen in Belgien

Jetzt handeln - Ihre gesetzliche Verantwortung zählt! Die neue europäische Batterieverordnung, gültig ab dem 18. August 2025, bringt klare Pflichten – und Chancen.

Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?

  • Sie gelten als Hersteller, sobald Sie Batterien erstmals in Belgien bereitstellen – unabhängig davon, ob Sie direkt oder über Online-Marktplätze an Endkunden verkaufen.
  • Sie müssen einen lokalen Bevollmächtigten in Belgien benennen, der Ihre gesetzlichen Verpflichtungen übernimmt.
  • Sie sind verpflichtet, sich bei einem zugelassenen Rücknahmesystem wie Bebat anzuschließen oder ein eigenes Sammelsystem genehmigen zu lassen.

Ihre nächsten Schritte

  1. Prüfen Sie Ihre Produktpalette: Welche Batterien bringen Sie in Belgien in Umlauf
  2. Benennen Sie einen Bevollmächtigten mit Sitz in Belgien.
  3. Schließen Sie sich einem Rücknahmesystem an oder beantragen Sie die Genehmigung für ein eigenes System.
  4. Erfüllen Sie Ihre Melde-, Rücknahme- und Recyclingpflichten.
  5. Informieren Sie Ihre Kunden transparent über Rückgabemöglichkeiten.

Warum handeln?

  • Rechtskonformität: Vermeiden Sie Bußgelder und Sanktionen.
  • Nachhaltigkeit: Zeigen Sie Verantwortung gegenüber Umwelt und Gesellschaft.
  • Wettbewerbsvorteil: Nachhaltige Unternehmen genießen Vertrauen und Loyalität.

Sie brauchen Unterstützung?

Die AHK debelux hilft Ihnen bei der Benennung eines Bevollmächtigten und der Anmeldung bei Bebat.

Online-Sprechstunde

Vereinbaren Sie jetzt Ihre kostenlose Erstberatung und erhalten Sie individuelle Unterstützung bei der Umsetzung Ihrer Pflichten.

 

FAQ

In unseren FAQ erfahren Sie, was Unternehmen beachten müssen bei der Entsorgung von verschiedenen Arten von Batterien in Belgien. 

Wir arbeiten in Belgien mit dem Rücknahmesysten Bebat zusammen. In Luxemburg kooperieren wir mit Ecobatterien.  

FAQ zu Batterien in Belgien

Wann tritt die neue europäische Batterieverordnung in Kraft?

Am 18. August 2025 trat die neue europäische Batterieverordnung in Kraft. Diese Verordnung führt fünf Batteriekategorien ein.

Um welche Batterien handelt es sich?

Alle Batterien fallen in Belgien unter die erweiterte Herstellerverantwortung . Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Batterien separat verkauft, eingebaut oder mit dem Gerät geliefert werden.

Ausnahmen gelten für:

  • Batterien, die speziell in Geräte eingebaut oder speziell für den Einbau in Geräte zum Schutz wesentlicher Sicherheitsinteressen entwickelt wurden
  • Batterien für Waffen, Munition und Kriegsmaterial
  • Batterien in Geräten für den Einsatz im Weltraum

Batterien, die nicht speziell für militärische Zwecke bestimmt sind, fallen nicht unter die Ausnahmeregelung.

Welche Kategorien gibt es?

In Übereinstimmung mit der europäischen Batterieverordnung definiert die belgische Gesetzgebung 5 Kategorien von Batterien:

  • Gerätebatterien (Portable battery)
  • Batterien für Leichtfahrzeuge (LV-Batterie, Light vehicle batteries, Light Means of Transport Batteries, LMT)
  • Starterbatterien (Fahrzeugbatterie, Starter, Light ignition battery, SLI-Batterie)
  • Traktionsbatterien (Batterien für Elektrofahrzeuge, EV, Electrical Vehicle Batteries):
  • Industriebatterien.

Was ist eine Gerätebatterie?

Gerätebatterien sind Batterien, die gekapselt sind und in der Hand gehalten werden können. Das maximale Gewicht beträgt 5 kg.

Traktionsbatterien, Batterien für Leichtfahrzeuge oder Starterbatterien sind keine Gerätebatterien.

Batterien, die speziell für industrielle Zwecke entwickelt wurden (Industriebatterien), sind ebenfalls keine Gerätebatterien.

Was ist eine Batterie für Leichtfahrzeuge?

Eine Batterie für Leichtfahrzeuge ist eine gekapselte Batterie mit einem Gewicht von maximal 25 kg, die für den Antrieb von Radfahrzeugen konzipiert ist

  • die ausschließlich durch einen Elektromotor oder
  • durch eine Kombination aus Motor- und Muskelkraft angetrieben werden können.

In diesem Sinne umfassen Batterien für Leichtfahrzeuge auch Batterien für typgenehmigte Fahrzeuge der Klasse L, sofern es sich nicht um Traktionsbatterien handelt.

Was ist eine Starterbatterie?

Starterbatterien sind Batterien, die speziell für die Erzeugung elektrischer Energie für Anlassermotoren, Beleuchtung oder Zündung ausgelegt sind. Sie können auch in Fahrzeugen und anderen Transportmitteln oder Maschinen für Zusatz- oder Backup-Zwecke verwendet werden.

Fahrzeuge sind Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft angetrieben werden, ohne an Schienen gebunden zu sein.

Starterbatterien sind in der Regel Bleibatterien.

Was sind Traktionsbatterien?

Traktionsbatterien sind Batterien:

  • die speziell für die Bereitstellung von elektrischer Energie für den Antrieb von Hybrid- oder Elektrofahrzeugen der Klasse L gemäß der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 und mit einem Gewicht von mehr als 25 kg entwickelt wurden, oder
  • die für die Bereitstellung von elektrischer Energie für den Antrieb von Hybrid- oder Elektrofahrzeugen der Klassen M, N, O gemäß der Verordnung (EU) 2018/858.

Welche Elektrofahrzeuge fallen unter die Kategorie L?

Die Kategorie L umfasst leichte Fahrzeuge wie Mopeds, Motorräder, Trikes und Quads, die von Hybrid- oder Elektromotoren angetrieben werden.

Welche Elektrofahrzeuge fallen unter die Kategorien M, N und O?

Zu den Elektrofahrzeugen der Klassen M gehören Fahrzeuge für den Personentransport mit mindestens vier Rädern.

Die Kategorie N umfasst Fahrzeuge für den Gütertransport.

Die Kategorie O umfasst Anhänger und Sattelanhänger für Kraftfahrzeuge.

Was ist eine Industriebatterie?

Industriebatterien sind Batterien, die ausschließlich für industrielle Zwecke bestimmt sind, sowie alle anderen Batterien mit einem Gewicht von mehr als 5 kg, sofern es sich nicht um Batterien für Leichtfahrzeuge, Elektrofahrzeugbatterien oder Starterbatterien handelt.

Zu welcher Kategorie gehören Knopfzellen?

Knopfzellen sind eine besondere Art von Gerätebatterien. Knopfzellen sind kleine, runde Gerätebatterien, deren Durchmesser größer ist als ihre Höhe.

Unter welche Kategorie fallen Batterien, die keine Gerätebatterien oder Batterien für Leichtfahrzeuge, Elektrofahrzeugbatterien oder Starterbatterien sind?

Für Batterien, die keine Gerätebatterien oder Batterien für Leichtfahrzeuge, Elektrofahrzeugbatterien oder Starterbatterien sind, gelten die gesetzlichen Vorschriften für Industriebatterien.

Zu welcher Kategorie gehören tragbare Batterien mit einem Gewicht von mehr als 5 kg?

Tragbare Batterien mit einem Gewicht von mehr als 5 kg werden den Industriebatterien zugeordnet.

Zu welcher Kategorie gehören Batterien für stationäre Energiespeichersysteme?

Batterien für stationäre Energiespeichersysteme (ESS) gehören zu den Industriebatterien.

Was ist eine Batterie für Energiespeichersysteme?

Batterien für Energiespeichersysteme sind Industriebatterien mit interner Speicherung, die speziell dafür ausgelegt sind, elektrische Energie aus dem Stromnetz zu speichern und zu liefern oder elektrische Energie für den Endverbraucher zu speichern und zu liefern.

Wer ist für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich?

Jeder, der zum ersten Mal Batterien (lose oder eingebaut) gegen Entgelt oder kostenlos in Belgien zur Verfügung stellt, gilt als „Hersteller“ im Sinne der Gesetzgebung und unterliegt den geltenden föderalen und regionalen Vorschriften für die Entsorgung und Registrierung von Batterien sowie den geltenden Informationsvorschriften.

Betrifft dies mein Unternehmen?

Jeder, der zum ersten Mal Batterien (lose oder eingebaut) gegen Entgelt oder kostenlos in Belgien zur Verfügung stellt, gilt als „Hersteller“ im Sinne der Gesetzgebung und unterliegt den geltenden föderalen und regionalen Vorschriften für die Entsorgung und Registrierung von Batterien sowie den geltenden Informationsvorschriften.

Ausländische Unternehmen sind daher verpflichtet, die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten, wenn sie direkt an Endkunden liefern.

Was gilt für Online-Marktplätze?

Hersteller, die Online-Marktplätze für den Verkauf in Belgien nutzen, müssen alle gesetzlichen Verpflichtungen erfüllen.

Die Betreiber von Online-Marktplätzen haben eine Informations- und Kontrollpflicht hinsichtlich der gesetzlichen Bestimmungen gegenüber Herstellern, die über ihre Plattform Batterien verkaufen möchten.

Online-Marktplätze dürfen nur Hersteller zulassen, die nachweisen können, dass sie einem anerkannten Rücknahmesystem angeschlossen sind oder einen von den Behörden genehmigten individuellen Sammelplan haben.

Kann ein Hersteller dies nicht nachweisen, muss der Betreiber des Online-Marktplatzes dem Hersteller den Zugang zu seinem Online-Marktplatz verweigern.

Der Betreiber des Online-Marktplatzes muss den regionalen Behörden jährlich vor dem 1. März eine Übersicht über alle Hersteller vorlegen, die im vergangenen Jahr auf seinem Marktplatz vertreten waren.

Bei Verstößen muss der Marktplatz den Hersteller ausschließen, sonst übernimmt er selbst die Verantwortung.

Marktplatzbetreiber, die selbst Hersteller sind, müssen ebenfalls die gesetzlichen Vorschriften einhalten.

Welche Verpflichtungen hat das verantwortliche Unternehmen?

Unternehmen, die Batterien in Belgien in Verkehr bringen, haben unter anderem folgende gesetzliche Verpflichtungen:

  • Registrierungspflicht
  • Rücknahmepflicht
  • Recyclingpflicht
  • Informations- und Sensibilisierungspflicht
  • Meldepflicht

Was ist die Registrierungspflicht?

Unternehmen, die für die Rücknahme und das Recycling von Batterien verantwortlich sind, müssen bei den regionalen Umweltbehörden registriert sein und diese darüber informieren, wie sie die gesetzlichen Vorschriften erfüllen.

Was ist die Rücknahmepflicht?

Hersteller und Importeure, die direkt an Endverbraucher (Verbraucher oder Unternehmen) liefern, unterliegen der Rücknahmepflicht für Altbatterien. Dies umfasst die Sammlung, das Recycling, die Registrierung und die Meldung an die zuständigen Behörden.

Hersteller und Importeure, die direkt an Endverbraucher (Verbraucher oder Unternehmen) liefern, sind gesetzlich verpflichtet, gebrauchte Batterien ohne Kaufverpflichtung kostenlos zurückzunehmen.

In der Praxis bedeutet dies, dass jede Verkaufsstelle für Batterien auch eine Sammelstelle sein muss und dass auch Personen, die keine Kunden des Händlers sind, ihre gebrauchten Batterien bei diesem Händler abgeben können müssen.

Was ist die Recyclingpflicht?

Unternehmen, die Batterien auf den belgischen Markt bringen, müssen sicherstellen, dass die gesammelten Batterien von einem Recyclingunternehmen verarbeitet werden, das die regionalen Rechtsvorschriften und die europäischen (und regionalen) Mindestanforderungen für die Recyclingquote einhält.

Was ist die Meldepflicht?

Alle Batterien, die auf den belgischen Markt gebracht werden, müssen bei den regionalen Umweltbehörden gemeldet werden. Dies gilt sowohl für einzeln verkaufte Batterien (Ersatzmarkt) als auch für eingebaute und mitgelieferte Batterien (Erstausstattung).

Was muss ich tun, wenn ich für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften in Belgien verantwortlich bin?

Es gibt zwei Möglichkeiten, die gesetzlichen Vorschriften zu erfüllen:

· Unternehmen, die Batterien auf den belgischen Markt bringen, können ein umfassendes Sammelsystem für Altbatterien einrichten und dabei die Sammlung, das Recycling, die Berichterstattung, die Prävention und die Kommunikation selbst organisieren. Für die Einrichtung eines Sammelsystems ist die Genehmigung der regionalen Behörden erforderlich.

  • Beitritt des verantwortlichen Unternehmens zu einem anerkannten Rücknahmesystem für die Sammlung von Altbatterien. Das System übernimmt die gesetzlichen Verpflichtungen für die angeschlossenen Unternehmen.

Derzeit gibt es in Belgien ein anerkanntes Rücknahmesystem für Batterien: Bebat

Haben Sie Fragen zur Registrierung bei Bebat? Dann kontaktieren Sie uns bitte.

Muss ein Bevollmächtigter benannt werden?

Im Rahmen der europäischen Batterieverordnung müssen Hersteller oder Importeure, die außerhalb Belgiens ansässig sind, einen lokalen Bevollmächtigten benennen. Dabei handelt es sich um eine natürliche oder juristische Person mit Sitz in Belgien, die vom Hersteller benannt wurde, um die Verpflichtungen dieses Herstellers gemäß Kapitel VIII der Batterieverordnung zu erfüllen.

Benötigen Sie einen Bevollmächtigten? AHK debelux hilft Ihnen gerne weiter: Buchen Sie eine kostenlose Erstberatung!

Muss ich mich einem Rücknahmesystem anschließen?

Unternehmen, die Batterien auf den belgischen Markt bringen, können auch selbst ein umfassendes Sammelsystem für Altbatterien einrichten und dabei die Sammlung, das Recycling, die Berichterstattung, die Prävention und die Kommunikation selbst organisieren. Für die Einrichtung eines Sammelsystems ist die Genehmigung der regionalen Behörden erforderlich.

Haben Sie Fragen zu den gesetzlichen Verpflichtungen in Belgien? Dann kontaktieren Sie uns!

Was ist der Vorteil einer Teilnahme an einem Rücknahmesystem?

Wenn ein Unternehmen einem anerkannten Rücknahmesystem beitritt, übernimmt dieses System die gesetzlichen Verpflichtungen für die angeschlossenen Mitglieder.

Haben Sie Fragen zu den gesetzlichen Verpflichtungen in Belgien? Dann kontaktieren Sie uns!

Kann ich mich freiwillig einem Rücknahmesystem anschließen?

Im Allgemeinen kann sich ein ausländisches Unternehmen, das in Belgien nicht als „Hersteller” von Batterien gilt, freiwillig bei Bebat anschließen, um die Verpflichtungen für seine Kunden zu erfüllen.

Muss ich noch andere Meldungen machen?

Bei Lieferungen an (private) Endkunden sind Sie möglicherweise verpflichtet, die in Verkehr gebrachten Elektrogeräte zu registrieren und eine Verpackungsmeldung einzureichen.

Darüber hinaus gibt es produktspezifische Rücknahmeverpflichtungen, beispielsweise für Matratzen, Reifen oder Schmierölprodukte.

Haben Sie Fragen zu den gesetzlichen Verpflichtungen in Belgien? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

An wen kann ich mich mit Fragen wenden?

AHK debelux hilft Ihnen gerne weiter! Buchen Sie ein kostenloses Erstberatungsgespräch:

Ansprechpartner

Welche Verpflichtungen treffen Ihr Unternehmen in Belgien?

Leere Plastikflaschen liegen im Dreieck - Symbol der Kreislaufwirtschaft

Verpackungen in Belgien

Bringen Sie verpackte Produkte auf den belgischen Markt? Dann müssen Sie prüfen ob Sie gesetzlich verpflichtet sind , Ihre Verpackungsmengen zu melden, sich bei einem Rücknahmesysteme anzuschließen und ggf. einen Abfallvermeidungsplan einreichen müssen. AHK debelux begleitet Sie bei Ihrer Herstellerverantwortung (EPR) auf dem belgischen Markt.

E-Waste

WEEE-Registrierung in Belgien

Jetzt handeln – Ihre gesetzliche Verantwortung zählt! Als ausländisches Unternehmen, das Elektrogeräte direkt an private Endkunden vertreibt, sind Sie gesetzlich verpflichtet, die Anforderungen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) zu erfüllen.

Müll zum Recyceln

Verpackungen in Luxemburg

AHK debelux unterstützt Sie dabei, den EPR-Anforderungen in Luxemburg sicher und nachhaltig nachzukommen. Unternehmen, die Produkte nach Luxemburg liefern – ob stationär oder im Fernabsatz – sind gesetzlich verpflichtet, ihre Verpackungen zu melden und zu recyceln.

Unsere Partner in Belgien und Luxemburg