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WEEE-Registrierung in Luxemburg

AHK debelux unterstützt Sie bei der Erfüllung Ihrer Entsorgungspflichten, wenn Sie Elektrogeräte in Luxemburg verkaufen - einfach und rechtssicher.

Alte elektronische Geräte auf dunklem Hintergrund
iStock / Andrey Mitrofanov

WEEE-Registrierung in Luxemburg

Elektrogeräte in Luxemburg verkaufen? So erfüllen Sie Ihre Entsorgungspflichten einfach und rechtssicher.

WEEE-Registrierung leicht gemacht

Wer Elektro- oder Elektronikgeräte in Luxemburg in Verkehr bringt – ob als Hersteller oder Importeur – ist gesetzlich verpflichtet, sich beim Ministerium für Umwelt, Klima und Biodiversität zu registrieren oder einer anerkannten Rücknahmelösung wie Ecotrel beizutreten.

Rechtlicher Hintergrund

Die EU-Richtlinie 2012/19/EU (WEEE) verfolgt ein klares Ziel: Elektroschrott vermeiden und Ressourcen durch Wiederverwendung und Recycling schonen. Luxemburg hat diese Vorgaben mit dem Gesetz vom 9. Juni 2022 in nationales Recht überführt.

Was zählt als Elektrogerät?

Ein Gerät gilt als Elektrogerät, wenn es für seinen Betrieb elektrische Energie oder elektromagnetische Felder benötigt – oder diese erzeugt, überträgt oder misst. Die Spannung darf dabei 1000 V (Wechselstrom) bzw. 1500 V (Gleichstrom) nicht überschreiten.
Wichtig: Einzelne Bauteile oder Komponenten gelten nicht als Elektrogeräte. Seit 2022 gilt in Luxemburg der sogenannte „open scope“ – das heißt: Alle elektrischen Geräte sind grundsätzlich meldepflichtig, sofern sie nicht ausdrücklich von der Richtlinie ausgenommen sind.

Wer ist betroffen?

Auch im Fernabsatz gelten die gleichen Pflichten wie für lokale Anbieter.

- Hersteller und Importeure mit Sitz in Luxemburg
- Unternehmen mit Sitz im Ausland, die direkt an luxemburgische Endkunden verkaufen
- Online-Händler und Wiederverkäufer

Welche Kategorien gibt es?

Die Geräte werden in sechs Hauptkategorien eingeteilt:
1. Wärmeüberträger
2. Bildschirme & Monitore (> 100 cm²)
3. Lampen
4. Großgeräte (mind. eine Seite > 50 cm)
5. Kleingeräte (alle Seiten ≤ 50 cm)
6. Kleine IKT-Geräte (z. B. Router, Smartphones)

Die Geräteliste

Für eine detaillierte Einordnung Ihrer Produkte ist die Geräteliste von Ecotrel entscheidend. Sie enthält:

  • Kategorien und Subkategorien
  • Definitionen und Beispiele
  • Ausnahmen für Haushalts- und Gewerbegeräte

Link zur Geräteliste

B2C oder B2B?

Entscheidend ist der Verwendungszweck:

Die Unterscheidung zwischen einem Haushalts-/Dual-Use-Gerät und einem ausschließlich professionellen Gerät basiert auf der Art des Geräts, seine Konzeption und seinem Einsatzumfeld.

Ist das Gerät ausschließlich für den professionellen Einsatz konzipiert? → B2B

Ein ausschließlich professionelles Gerät ist für eine spezialisierte Nutzung in spezifischen Umgebungen bestimmt. Beispiel: eine Kühlvitrine in einem Supermarkt. Diese Geräte sind im Rahmen des Dienstleistungsvertrags zu melden.

Ist es auch für den privaten Gebrauch geeignet? → B2C

Ein Haushalts-/Dual-Use-Gerät ist so konzipiert, dass es sowohl im häuslichen als auch im beruflichen Umfeld genutzt werden kann. Beispiel: ein Laptop.

Diese Unterscheidung beeinflusst Ihre Pflichten bei Registrierung, Rücknahme und Kennzeichnung.

  • B2B Geräte sind im Rahmen des Dienstleistungsvertrags zu melden.
  • B2C Geräte sind im Rahmen des Beitrittsvertrags zu melden.

Ihre Pflichten auf einen Blick

  1. Registrierung
    Melden Sie sich bei der Umweltverwaltung Luxemburgs oder treten Sie einer anerkannten Organisation wie Ecotrel bei.
  2. Mengenmeldung
    Geben Sie an, wie viele Geräte Sie auf den Markt bringen.
  3. Rücknahme & Entsorgung
    Sie müssen sicherstellen, dass Altgeräte gesammelt, verwertet oder umweltgerecht entsorgt werden – entweder selbst oder über ein Rücknahmesystem.
  4. Informationspflicht
    Alle Geräte müssen korrekt gekennzeichnet sein. Händler müssen Altgeräte unter bestimmten Bedingungen kostenlos zurücknehmen – auch ohne Neukauf (bei Geräten < 25 cm).

Ecotrel – Ihre Lösung für Luxemburg

Ecotrel ist ein gemeinnütziger Verein, der Herstellern und Importeuren hilft, ihre gesetzlichen Verpflichtungen effizient zu erfüllen.

Ihre Vorteile:

  • Einfache Abwicklung
  • Rechtssicherheit
  • Unterstützung bei der Mengenmeldung

Mitgliedschaftsmodelle:
- Effektiv-Mitglied (für luxemburgische Unternehmen, mit Stimmrecht)
- Zugehöriges Mitglied (für ausländische Unternehmen)

Verkauf per Fernabsatz?

Auch Online-Händler mit Sitz außerhalb Luxemburgs, die direkt an Endkunden in Luxemburg liefern, gelten als Importeure – und unterliegen denselben Pflichten.

Benötigen Sie einen Bevollmächtigten?

Hersteller von Batterien und Akkumulatoren, die keinen Sitz in Luxemburg haben, aber Produkte direkt an Endverbraucher im Großherzogtum verkaufen, müssen sicherstellen, dass sie alle gesetzlichen Verpflichtungen erfüllen. Dazu können sie eine in Luxemburg ansässige natürliche oder juristische Person als Bevollmächtigten benennen. Dieser übernimmt die Kommunikation mit den Behörden und sorgt für die Einhaltung der Vorschriften.

Was passiert bei Verstößen?

Wer gegen die Vorschriften verstößt, riskiert:

  • Geldstrafen bis zu 750.000 €
  • Freiheitsstrafen bis zu 3 Monaten

Wir unterstützen Sie!

AHK debelux begleitet Sie Schritt für Schritt – von der Registrierung bis zur Mitgliedschaft bei Ecotrel.
Kontaktieren Sie uns – wir machen Ihre WEEE-Compliance einfach!

Für weitere Informationen: compliance@ecotrel.lu - +352 26 09 87 32