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News

Bleiben Sie auf dem Laufenden am belgischen und luxemburgischen Markt mit AHK debelux! Unsere Handelskammer informiert Sie u. a. zu neuen Regelungen in Arbeitsrecht, Mehrwertsteuer, Verpackungsgesetz und WEEE in Deutschland, Belgien und Luxemburg. Außerdem erfahren Sie in unseren Publikationen mehr über Trends am Markt und Branchen.
  • 130 Jahre AHK_der Film.png Video

    130 Jahr-Feier - der Film: jetzt online!

    Erleben Sie die schönsten Momente unserer Jubiläumsfeier in Brüssel (noch) einmal im Video auf Youtube.

  • Weltweit vernetzt Neuigkeiten

    Erwartungen an die Konjunkturentwicklung bleiben gedämpft

    Die Herbstumfrage der Auslandshandelskammern weltweit bestätigt den rückläufigen Stimmungstrend aus dem Frühjahr. Der Großteil der teilnehmenden Unternehmen ordnet seine aktuelle Situation gut bis zufriedenstellend ein. Dennoch ist die Stimmung bei den Unternehmen auf internationalem Niveau besser als vor Ort in Belgien.

  • iStock-Barometer.png Neuigkeiten

    Deutsche Unternehmen zeigen sich pessimistisch

    DIHK-Konjunkturumfrage bei 25.000 Unternehmen lässt keinen Grund zur Freude. Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben spricht von einem strukturellen Problem des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Das berichtet die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) auf ihren Webseiten.

  • Reparatur Neuigkeiten

    Belgien führt Reparaturfähigkeits- und Haltbarkeitsindex ein

    Die Verpflichtung zur Angabe von Reparaturfähigkeits- und Haltbarkeitsindizes tritt am 2. Mai 2025 in Kraft. Nach dem Vorbild ähnlicher Initiativen in Frankreich und auf europäischer Ebene führt Belgien die Verpflichtung ein, für bestimmte Produkte auf dem Markt einen Reparaturfähigkeits- und Haltbarkeitsindex anzugeben. Das meldete die Kanzlei CMS in Belgien auf der Website Lexology. AHK debelux veröffentlicht hier die deutsche Übersetzung des Artikels.

  • Steuern 2025 Neuigkeiten

    Belgien: monatliche oder vierteljährliche MwSt.-Erklärung?

    In Belgien muss die periodische MwSt-Erklärung normalerweise monatlich eingereicht werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, für eine vierteljährliche Abgabe zu optieren. Die Schwellenwerte und Bedingungen wurden in einem Mehrwertsteuerbeschluss (ET 125.313 vom 28/01/2014) festgelegt. Im Jahr 2025 wird es einige Änderungen geben Ab dem 1. Januar 2025 werden die Fristen für die Einreichung und Zahlung der Mehrwertsteuer sowie für die Erstattung von Mehrwertsteuergutschriften geändert. Abgabe der Mehrwertsteuererklärung: Ab dem 1. Januar 2025 werden die Termine für die Einreichung und Zahlung der Mehrwertsteuer sowie für die Erstattung von Mehrwertsteuergutschriften geändert.