Steuererklärung für nichtansässige Unternehmen in Belgien – Digital & Effizient
Sie planen als ausländisches Unternehmen Projekte in Belgien? Dann müssen Sie möglicherweise eine Steuererklärung für Nichtansässige („Déclaration à l’Impôt des Non-Résidents“) abgeben.
Die belgischen Vorschriften unterscheiden zwischen einem „belgischen Betrieb“ und einer „Betriebsstätte“. In beiden Fällen besteht eine Meldepflicht gegenüber den belgischen Steuerbehörden.
Ihre Optionen im Überblick:
- Belgischer Betrieb:
Schon wenn Ihr Unternehmen in Belgien aktiv ist – etwa durch entsandtes Personal oder einen lokalen Vertreter – kann eine sogenannte „Nullerklärung“ erforderlich sein. - Betriebsstätte:
Erzielen Sie in Belgien Gewinne oder Verluste im Rahmen eines Projekts, müssen diese im Rahmen der Steuererklärung angegeben werden. - Vereinfachte Buchführung:
Für bestimmte ausländische Niederlassungen, die vollständig in die Muttergesellschaft integriert sind, gibt es die Möglichkeit einer vereinfachten Buchführung und einer vereinfachten Erklärung.
Unser digitaler Service für Sie
Wir begleiten Sie kompetent und effizient durch den gesamten Prozess – von der Prüfung der Meldepflicht bis zur vollständigen digitalen Abwicklung Ihrer Steuererklärung für Nichtansässige in Belgien. Profitieren Sie von unserer Erfahrung und vermeiden Sie unnötige Risiken und bürokratische Hürden.
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FAQ – Häufig gestellte Fragen
Wann muss mein Unternehmen in Belgien eine Steuererklärung für Nichtansässige abgeben?
Sobald Ihr Unternehmen in Belgien Projekte durchführt, kann eine Meldepflicht entstehen – entweder als „belgisches Etablissement“ oder als „Betriebsstätte“. In beiden Fällen ist eine Steuererklärung für nichtansässige Unternehmen erforderlich.
Was ist eine „Nullerklärung“ und wann reicht sie aus?
Wenn Ihr Unternehmen in Belgien als „belgisches Etablissement“ gilt, aber keine Betriebsstätte vorliegt, genügt in der Regel eine sogenannte Nullerklärung. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie Personal für mehr als 30 Tage pro Projekt nach Belgien entsenden, aber keine Gewinne erzielen.
Wann muss ich Gewinne oder Verluste in Belgien deklarieren?
Sobald eine Betriebsstätte im Sinne des Doppelbesteuerungsabkommens vorliegt, müssen die in Belgien erzielten Gewinne oder Verluste im Rahmen der Steuererklärung für nichtansässige Unternehmen angegeben werden.
Gibt es Erleichterungen bei der Buchführung für ausländische Niederlassungen?
Ja, bestimmte ausländische Niederlassungen, die vollständig in die Muttergesellschaft integriert sind und keine eigenen Umsätze erzielen, können eine vereinfachte Buchführung und eine vereinfachte Unternehmenssteuererklärung nutzen.
Wie unterstützt mich AHK debelux bei der Steuererklärung für nichtansässige Unternehmen?
AHK bietet umfassende Unterstützung bei der Prüfung der Meldepflicht, der Erstellung und Einreichung der Unternehmenssteuererklärung sowie bei allen Fragen rund um die steuerlichen Pflichten für Nichtansässige Unternehmen in Belgien.