Das belgische Parlament hat die Pflicht zur elektronischen Rechnung am 1. Januar 2026 eingeführt.
Das berichtet Germany Trade & Invest auf ihrer Website.
Am 20. Februar 2024 wurde im belgischen Staatsblatt das Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzbuchs und der belgischen Abgabenordnung zur Einführung einer verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung veröffentlicht.
Danach gilt: Rechnungen, deren Aussteller und Empfänger Unternehmer sind, müssen ab dem 1. Januar 2026 elektronisch sein. Keine Pflicht zur elektronischen Abrechnung soll es für Rechnungen von Unternehmern an Verbraucher (B2C) sowie an die öffentliche Hand (B2G) geben.
Die Pflicht zur elektronischen Rechnung bestehe, wenn:
- die Rechnung stellende Partei in Belgien ansässig und umsatzsteuerpflichtig ist (und keine pauschale Besteuerung nach Artikel 56 des belgischen Umsatzsteuergesetzbuches gilt),
- die Empfängerin der Rechnung zur Umsatzsteuer registriert ist,
- die Leistungen (Lieferung von Waren oder Dienstleistungen) in Belgien steuerbar sind.