Bevollmächtigter für EPR-Compliance in Belgien
Belgien kennt für zahlreiche Produktgruppen eine erweiterte Herstellerverantwortung (EPR).
Welche Produktgruppen sind betroffen?
- Verpackungen
- Batterien
- Elektro- und Elektronikgeräte
- Photovoltaikmodule (PV-Module)
- Matratzen
Was müssen Sie beachten, wenn Sie diese Produkte in Belgien auf den Markt bringen?
- Ausländische Unternehmen, die entsprechende Produkte auf dem belgischen Markt bereitstellen, können registrierungs-, melde- und finanzierungspflichtig werden.
- Für verschiedene EPR-Bereiche ist zudem die Benennung eines in Belgien ansässigen Bevollmächtigten erforderlich.
Was ändert PPWR ab dem 12. August 2026?
Neu ab dem 12. August 2026: Die neue Herstellerdefinition der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) führt dazu, dass die bisherige Freigrenze von 300 kg Verpackungen pro Jahr für ausländische Unternehmen entfällt.
- Dadurch können künftig auch Unternehmen mit geringen Verpackungsmengen in Belgien registrierungs- und meldepflichtig werden. Gleichzeitig wird die Benennung eines in Belgien ansässigen Bevollmächtigten erforderlich.
AHK debelux stellt Ihren Bevollmächtigten in Belgien
AHK debelux übernimmt für Ihr Unternehmen die Funktion des Bevollmächtigten und unterstützt Sie bei der Erfüllung Ihrer EPR-Verpflichtungen in Belgien.
Unsere Leistungen
- AHK debelux übernimmt die Funktion des Bevollmächtigten.
- Wir führen die Registrierungen bei Behörden und Rücknahmesystemen aus.
- Wir korrespondieren mit den zuständigen Stellen in Belgien.
- Wir bieten Ihnen Unterstützung bei Meldungen und Deklarationen.
- AHK debelux überwacht für Sie die gesetzlicher Fristen.
- Unser Experte berät Sie kontinuierlich zu EPR- und Compliance-Themen.
Was sind Ihre Vorteile, wenn Sie AHK debelux wählen?
- Wir sind lokal im Markt in Belgien präsent.
- AHK debelux verfügt über langjährige Erfahrung im Bereich EPR und Umweltcompliance.
- Wir führen direkte Kontakte zu Behörden und Rücknahmesystemen vor Ort.
- Wir sind mehrsprachig und bieten eine Kundenbetreuung in Deutsch, Französisch, Niederländisch und Englisch.
Sie möchten wissen, ob Ihr Unternehmen einen Bevollmächtigten in Belgien benötigt? Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch.
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