Deutschland
Corona-Update

3G-Regel am Arbeitsplatz eingeführt

22.11.2021

Hospitalisierungsrate ist der Maßstab für Maßnahmen im Kampf gegen Corona.

Am 18. November beschloss die deutsche Regierung zusammen mit den Regierungen der Bundesländer einheitliche und flächendeckende Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung, das meldete die Bundesregierung.

Die Beschränkungen orientieren sich künftig in drei Stufen an der Hospitalisierungsrate im jeweiligen Bundesland. Zudem sollen alle, die schon einen Impfschutz haben, zeitnah eine Auffrischungsimpfung („Booster“) erhalten.

„Es ist absolut Zeit zu handeln“, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel. „Die Lage ist hochdramatisch.“ Jetzt komme es drauf an, dass schnell und konsequent gehandelt werde. Es brauche daher einen schnellen Stopp des exponentiellen Anstieges der Infektionen. Dabei werde von jedem abhängen, sich an die Maßnahmen zu halten, damit sich die Lage nicht noch weiter verschlimmere.

Hospitalisierung als Maßstab

Bund und Länder haben sich auf flächendeckende Zugangsbeschränkungen im öffentlichen Leben verständigt, die sich an der Hospitalisierungsrate in dem jeweiligen Bundesland orientieren. Die Hospitalisierungsrate gibt die Zahl der in Kliniken aufgenommenen Corona-Patienten je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen an.

Ab einer Hospitalisierungsrate von 3 haben flächendeckend nur noch Geimpfte oder Genesene (2G) Zutritt zu Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen, Gastronomie sowie zu körpernahen Dienstleistungen und Beherbergungen.

Liegt die Hospitalisierungsrate über 6 müssen Geimpfte und Genesene zusätzlich einen negativen Test vorgelegen (2G plus). Diese Regelung gilt insbesondere an Orten mit besonders hohem Infektionsrisiko - etwa in Diskotheken, Clubs oder Bars.  

Bei besonders hohem Infektionsgeschehen mit besonders hoher Belastung des öffentlichen Gesundheitssystems, spätestens wenn die Hospitalisierungsrate den Wert von 9 überschreitet, werden die Länder – unter Vorbehalt der Zustimmung der Landtage – weitere Maßnahmen ergreifen und können damit auch Kontaktbeschränkungen beschließen.

Wenn der Schwellenwert an fünf Tagen in Folge unterschritten wird, können die 2G-Regelungen wieder zurückgenommen werden. Ausgenommen von der 2G-Regel sind Kinder und Jugendliche unter 18 sowie Personen, die nicht geimpft werden können.

Home-Office und 3G-Regel für den Arbeitsplatz

Der Arbeitsplatz ist ein Ort, an dem regelmäßig enge Kontakte stattfinden. Angesichts des sich beschleunigenden Infektionsgeschehens ist die Gefahr von
Ansteckungen in Arbeitsstätten erneut groß
, an denen physische Kontakte zu anderen Personen nicht ausgeschlossen sind. Daher bedarf es einer bundesweiten Vorgabe, dass nur genesene, geimpfte oder getestete Personen dort tätig sein dürfen (3G-Regelung). Die Einhaltung dieser 3G-Regelung soll vom Arbeitgeber täglich kontrolliert und dokumentiert werden. Dazu müssen alle Arbeitgeber auch über entsprechende Auskunftsrechte gegenüber den Arbeitnehmern verfügen. Die Arbeitgeber bieten weiterhin zudem mindestens zweimal pro Woche eine kostenlose Testmöglichkeit an. Dieses Konzept ist hinsichtlich seiner Praktikabilität im Rahmen der konkreten betrieblichen Umsetzung zu überwachen und nötigenfalls kurzfristig anzupassen. Dort wo keine betrieblichen Gründe entgegenstehen, soll die Arbeit vom häuslichen Arbeitsplatz (Homeoffice) ermöglicht werden.

„Es ist nie zu spät, sich impfen zu lassen“

Trotz vieler Erfolge der Impfkampagne sind noch immer zu viele Menschen in Deutschland ungeimpft. Dies erschwert und gefährdet eine nachhaltige, flächendeckende und langfristige Bewältigung des Infektionsgeschehens. „Wir könnten besser dastehen, wenn die Impflücke nicht so groß wäre“, sagte Merkel. 

Diejenigen, die schon einen Impfschutz haben, sollen zusätzlich zeitnah eine Auffrischungsimpfung erhalten. Bund und Länder bekräftigten noch einmal, jedem ein Angebot zu machen. Hierbei gehe es um mehrere Millionen Menschen. „Das bedarf einer wirklich großen Kraftanstrengung“, sagte die Bundeskanzlerin. Dafür müssten Bund, Länder und Kommunen nun auch Impfangebote ausweiten. Laut Beschluss sollen dazu mobile Impfteams, Impfzentren, Krankenhäuser, niederschwellige Angebote, Arztpraxen, Betriebsärzte und Ärzte der Gesundheitsämter in die Impfkampagne einbezogen werden.

Um die Pandemie einzudämmen, seien zudem kostenlose Bürgertests sowie strenge Testpflichten in Pflegeheimen wichtig. Bund und Länder verständigten sich außerdem auf einen Pflege-Bonus.

Ansprechpartner

Susann Zuber

Bereichsleiterin
Kommunikation & PR

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