Künstliche Intelligenz
Industrie und Technologie

EU reguliert KI stufenweise

25.07.2024

Die EU-Verordnung vom 12. Juli schafft neue Pflichten.

Das meldet GTAI auf ihrer Website. 

Der Einsatz von künstlicher Intelligenz in der EU wird durch das KI-Gesetz geregelt, das weltweit erste umfassende KI-Gesetz. 

Die neuen Regeln zielen darauf ab, Grundrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie ökologische Nachhaltigkeit vor Hochrisiko-KI-Systemen zu schützen, heisst es in einer Pressemitteilung des EU-Parlaments. Gleichzeitig sollen sie Innovationen ankurbeln und dafür sorgen, dass die EU in diesem Bereich eine Führungsrolle einnimmt. Die Verordnung legt bestimmte Verpflichtungen für KI-Systeme fest, abhängig von den jeweiligen möglichen Risiken und Auswirkungen.

Risikokategorien

Der sogenannte "AI Act" verfolge einen risikobasierten Ansatz. Er teile KI-Systeme in Risiko-Kategorien ein.

  • Inakzeptables Risiko

  • Hochrisiko KI-Systeme (Artikel 6 ff.)

  • Begrenztes Risiko (Artikel 50 ff.) 

Hochrisiko-KI-Systeme schaffen nicht nur Pflichten für Anbieter, sondern auch für Bevollmächtigte der Anbieter (Artikel 22), Einführer (Artikel 23), Händler (Artikel 24) und Betreiber (Artikel 26). Bei Einfuhr und Inverkehrbringen muss insbesondere darauf geachtet werden, dass für die Systeme CE-Kennzeichnung und Konformitätsbewertung vorliegen; Betreiber müssen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen treffen, um sicherzustellen, dass sie solche Systeme entsprechend der den Systemen beigefügten Betriebsanleitungen verwenden. 

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