Erinnerung: Prognoseerklärung 2026 für Verpackungen in Deutschland
Verpackungsverantwortliche Unternehmen für systempflichtige Verpackungen sind verpflichtet, ihre Prognosemengen für das Jahr 2026 rechtzeitig bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (LUCID) und bei ihrem dualen System einzureichen.
Dies muss bis zum 31. Dezember 2025 geschehen.
Warum ist das wichtig? Die Prognoseerklärung bildet die Grundlage für die Teilnahme am System und für die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen gemäß dem VerpackG.
Tipp: Überprüfen Sie Ihre Mengen sorgfältig und stellen Sie sicher, dass die Meldung rechtzeitig eingereicht wird, um Sanktionen zu vermeiden.
Bei Fragen oder für Unterstützung steht Ihnen AHK debelux jederzeit gerne zur Verfügung.
Wir begleiten Sie bei allen Schritten der Prognose-Meldung – schnell, einfach und kompetent.