Deutschland: neues Batterierecht-Durchführungsgesetz löst das bisherige Batteriegesetz ab.
Demzufolge müssen sich alle Batteriehersteller an einer Organisation für die Herstellerverantwortung beteiligen und die Herstellerverantwortung für alle Batteriekategorien wird eingeführt. Systembetreiber müssen eine insolvenzsichere Garantie hinterlegen.
Im Zuge der neuen EU Batterieverordnung (EU) 2023/1542 löst das neue Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) das bisherige Batteriegesetz (BattG) ab. ie EU Batterieverordnung (EU-BattVO / (EU) 2023/1542) ersetzt die EU-Batterie-Richtlinie (2006/66/EG) und ist seit dem 18.02.2024 unmittelbar geltendes Recht in Deutschland.
Kernstück des Entwurfs ist das neue Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG), welches das bisherige Batteriegesetz (BattG) zum 18.08.2025 ablösen soll bzw. das Batteriegesetz tritt außer Kraft. Unser Partner take-e-way berichtete auf seiner Website über die wichtigen BattDG-Auswirkungen:
- Die neue Gesetzgebung übernimmt wesentliche Regelungen aus dem bisherigen BattG.
- Die Änderungen betreffen hauptsächlich die Herstellerverantwortung für Batterien.
- Alle Batteriehersteller müssen sich an einer Organisation für die Herstellerverantwortung beteiligen.
- Die kollektive Wahrnehmung der Herstellerverantwortung wird für alle Batteriekategorien (auch Industriebatterien) eingeführt.