Neue EU-Verpackungsverordnung wird ab August 2026 angewendet
Die EU-Kommission schließt einen Aufschub der Verpflichtungen aus.
PPWR steht für Packaging and Packaging Waste Regulation – die neue EU-Verpackungsverordnung wurde am 19. Dezember 2024 verabschiedet und ist seit dem 11. Februar 2025 in Kraft. Ab dem 12. August 2026 soll sie verbindlich in allen EU-Mitgliedstaaten angewendet werden.
Die EU-Kommission schließt einen Aufschub der Verpflichtungen aus. Insbesondere Deutschland bat darum, den Starttermin der Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR) zu verschieben.
Stimmen aus Deutschland
- In einem Schreiben an Umweltkommissarin Jessica Roswall warnten Branchenverbände und die deutschen Rücknahmesysteme („Dualen Systeme“), dass die Anwendung der neuen Herstellerdefinition zur Mitte des Jahres 2026 erhebliche Rechtsunsicherheit, zusätzlichen Verwaltungsaufwand und sogar Risiken für die Stabilität der EPR-Systeme mit sich bringen könnte.
- Bundesumweltminister Carsten Schneider sprach sich öffentlich für eine Verschiebung aus und schlug vor, die Verpflichtungen erst am 1. Januar 2027 beginnen zu lassen.
Europäische Kommission weist Forderungen zurück
- In Schreiben sowohl an die Dualen Systeme als auch an Mitglieder des Deutschen Bundestags bestätigte Umweltkommissarin Roswall, dass die Verpflichtungen der PPWR wie vorgesehen ab Mitte 2026 gelten werden.
- Sie räumte ein, dass der Starttermin zur Jahresmitte Herausforderungen mit sich bringen könne, betonte jedoch, dass während des Gesetzgebungsverfahrens weder Mitgliedstaaten noch Abgeordnete oder andere Stakeholder auf dieses Problem hingewiesen hätten.
- Zugleich unterstrich sie, dass die Kommission eine reibungslose und fristgerechte Umstellung auf ein nachhaltigeres Verpackungswesen sicherstellen wolle.
Kommission will Spielräume für Korrekturen einräumen
Einen formalen Aufschub lehnte Roswall zwar ab, kündigte jedoch an, innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens pragmatische Lösungen zu prüfen.
- Konkret arbeitet die Kommission an Möglichkeiten, den Mitgliedstaaten im Jahr 2026 Spielräume für Korrekturmechanismen einzuräumen, um die Verschiebung von Verantwortlichkeiten zwischen verpflichteten Herstellern auszugleichen.
- Diese Optionen sollen in Gesprächen mit den nationalen Behörden abgestimmt werden, um ein kohärentes Vorgehen in der gesamten EU sicherzustellen.
Konsultationen mit Mitgliedsstaaten
Die Kommission wird die Konsultationen mit Mitgliedstaaten und Stakeholdern in den kommenden Monaten fortsetzen, um die Frist im August 2026 vorzubereiten.
- Für die Industrie bedeutet dies, dass die Vorbereitungen auf Basis des bestehenden Zeitplans weiterlaufen müssen – bei gleichzeitiger Erwartung weiterer Klarstellungen zu möglichen Korrekturmechanismen.