Neue Batterieverordnung tritt im August 2025 in Kraft
Hersteller ohne Niederlassung in Deutschland: Registrierung künftig nur noch mit Bevollmächtigtem möglich
Die Stiftung Elektro-Altgeräte (EAR), die deutsche Registrierungsbehörde für Elektrogeräte und Batterien, informiert in ihrem letzten Infobrief über eine wesentliche Änderung des neuen Batterierechts:
Ein Hersteller ohne Sitz in Deutschland darf sich nicht mehr selbst für seine Batterien registrieren: Er benötigt zwingend einen Bevollmächtigten in Deutschland, der die Aufgaben in seinem Namen wahrnimmt.
Registrierung seit 2021 bereits Pflicht
Bereits seit 2021 müssen alle Unternehmen, die Batterien in Deutschland in Verkehr bringen oder herstellen, diese bei der Stiftung EAR registrieren (take e-way informierte). Das gilt für alle Batteriearten, von kleinen Gerätebatterien bis zu Fahrzeug- und Industriebatterien. Auch Batterien, die in Ihren Elektrogeräten enthalten sind, müssen bereits heute registriert sein. Eine Registrierung nach dem Elektrogesetz (ElektroG) allein für den legalen Verkauf von Elektrogeräten in Deutschland reicht in diesem Fall nicht aus.
Verkaufsverbot möglich
Ohne gültige Batterie-Registrierung und ohne Benennung eines Batterie-Bevollmächtigten (Hersteller ohne Sitz in Deutschland) können Batterien in Deutschland nicht legal verkauft werden. Online-Marktplätze können den Verkauf Ihrer Produkte aufgrund einer fehlenden Batterie-Registrierung aussetzen bzw. Ihre Produkte vom Marktplatz ausschließen.
AHK debelux unterstützt belgische und luxemburgische Unternehmen dabei, ihren Verpflichtungen nachzukommen.