Wichtige Termine der EU-Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung
Das belgische Verpackungsinstitut, IBE-BVI veröffentlichte auf seiner Website einen Überblick über die wichtigsten Fristen und Vorschriften.
Hier die wichtigsten Informationen zusammengefasst.
Bis zum 31. Dezember 2025
Begrenzung der leichten Plastiktüten auf 40 pro Person und Jahr, mit einigen Ausnahmen.
Erreichung einer Recyclingquote von 65 % für alle Verpackungsabfälle, mit spezifischen Zielen für jedes Material.
Bis zum 12. Februar 2027
Die Gastronomiebranche muss es den Kunden ermöglichen, ihre eigenen Behälter für zum Mitnehmen angebotene Speisen und Getränke zu verwenden.
Bis zum 1. Januar 2028
Etiketten mit Sortieranweisungen müssen auf den Sammelbehältern für Kunststoffabfälle angebracht werden.
Die Mitgliedstaaten müssen Berichte über wiederverwendbare Verpackungen, den Verbrauch von Plastiktüten und die Recyclingquoten vorlegen.
Bis zum 12. Februar 2028
Der HORECA-Sektor muss wiederverwendbare Verpackungen für Lebensmittel und Getränke anbieten.
Bis zum 1. Januar 2029
Einführung von Pfandsystemen für Flaschen und Metallbehälter (bis zu drei Litern), mit einigen Ausnahmen.