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Federal Learning Account bis September ausgesetzt

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Bei Firmen ab 20 Mitarbeiter in Belgien ist der Arbeitgeber verpflichtet, Weiterbildungsangebote zu ermöglichen. Die Umsetzung dieser Verpflichtung durch den sogenannten Federal Learning Acoount (FLA) erregt seit 2024 viel Aufsehen. AHK debelux informiert über den aktuellen Stand.

Rückansicht einer Frau, die ihre Hände hebt, um eine Frage zu einem Seminar im Sitzungssaal zu stellen
iStock / skynesher

In den letzten zwei Jahren gab es eine Menge Kommunikationen und Veröffentlichungen bezüglich des FLA, der belgischen Umsetzung des europäischen Prinzips eines „individuellen Ausbildungskontos“ auf föderaler Ebene, die durch den Beschäftigungsplan von Ende 2022 umgesetzt wurde.

 

Laut Gesetz müssen Unternehmen, die in den Anwendungsbereich fallen, alle Ausbildungen und Ausbildungsansprüche ihrer Mitarbeiter (ab 2024) im Federal Learning Account melden und verwalten.

 

Die zugrunde liegende Idee ist das individuelle Recht auf berufliche Bildung. Firmen ab 20 Mitarbeiter müssen ihren Arbeitnehmern bis zu 5 Tage im Jahr berufliche Bildung gewähren.

 

Der Federal Learning Account sollte trotzdem für alle Unternehmen eingesetzt werden, auch wenn nicht der Pflicht zum individuellen Recht auf berufliche Bildung unterliegen (unter 20 Mitarbeiter in Belgien). Alle beruflichen Bildungsangebote für Arbeitnehmer sollten in diesem Konto einfließen.

 

FLA?

Arbeitgeber im privaten Sektor müssen sämtliche formellen und informellen Weiterbildungen, die ihre Mitarbeiter seit Anfang 2024 absolviert haben, im Federal Learning Account erfassen. Auch der jährliche individuelle gesetzliche oder branchenbezogene Weiterbildungsanspruch muss (für Unternehmen ab 20 Mitarbeiter in Belgien) im FLA erscheinen. Ursprünglich sollte die Registrierung vor dem 1. Dezember 2024 erfolgen.

 

Arbeitgeberverbände lehnen diese Anforderung seit langem ab: Eine Registrierung trägt nicht zu einer Kultur des lebenslangen Lernens bei. Der hohe Verwaltungsaufwand und die anhaltende inhaltliche Unklarheit machen das FLA undurchführbar.

 

Die Wünsche der Arbeitgeber wurden auf politischer Ebene gehört. Das FLA wurde vor der Bildung der aktuellen Regierung zunächst auf den 1. April 2025 verschoben. Auch die neue Regierung nimmt sich die Kritik der Arbeitgeber zu Herzen und lehnt das FLA in seiner jetzigen Form ab. Die Regierungsvereinbarung sieht vor, dass FLA abgeschafft und anschließend ein weniger verwaltungsaufwendiges System geprüft wird. Um der Regierung die Möglichkeit zu geben, ein neues System zu entwickeln, genehmigte das Parlament eine zweite Verschiebung des FLA auf den 1. September 2025.

 

Also ist FLA (noch) nicht abgeschafft. Wenn bis zum Ablauf der Frist kein alternatives System eingeführt wird, müssen formelle und informelle Ausbildungen im Jahr 2024 dennoch beim FLA registriert werden, und zwar vor September 2025.

 

Mit der Verschiebung wurde das sogenannte „individuelle Bildungskonto“ wieder eingeführt, das seit Einführung des FLA abgeschafft worden war. Auch dieses zweite Leben des individuellen Bildungskontos wurde während der neuen Stundungsfrist verlängert.

 

Im Rahmen des individuellen Weiterbildungskontos können Arbeitgeber die Daten, die normalerweise in das FLA eingespeist werden sollen, intern vorhalten. Das Gesetz sieht nun vor, dass Arbeitgeber bis zum 1. September 2025 wählen können, ob sie das FLA nutzen oder „rechtliche Daten im Zusammenhang mit der Weiterbildung im individuellen Weiterbildungskonto vorhalten “. 

 

Wir gehen davon aus, dass nur wenige Arbeitgeber bereit sein werden, dieser verwaltungstechnisch aufwendigen Verpflichtung nachzukommen. Denn dem Wortlaut des Gesetzes zufolge ist das individuelle Weiterbildungskonto nur dann verpflichtend, wenn der Anspruch auf Weiterbildung nicht durch einen Branchentarifvertrag geregelt ist. In vielen Sektoren gibt es formelle Branchenvereinbarungen zum Recht auf Weiterbildung. 

 

Da das Ziel darin besteht, das FLA spätestens zum 1. September 2025 durch eine Alternative zu ersetzen, wird das individuelle Bildungskonto schnell verschwinden. Auch sieht das Gesetz keine Sanktionen vor, wenn ein Arbeitgeber kein individuelles Weiterbildungskonto führt.

 

Das FLA wird möglicherweise abgeschafft, aber die Verpflichtung der Arbeitgeber zur Erfassung von Weiterbildungsmaßnahmen und Weiterbildungsansprüchen bleibt jedoch bestehen. 

 

Aus diesem Grund bleibt es – gerade auch im Sinne einer nachhaltigen Weiterbildungspolitik – wichtig, Weiterbildung in die (zumindest interne) Arbeitsbeziehung einzubeziehen.

FAZIT

Die neue Föderale Regierung hat entschlossen, das FLA bis auf weiters zu verschieben, zwecks Verwaltungsvereinfachung. Es ist aber noch unklar, ob und wie es in der Zukunft eingesetzt werden wird.

AHK debelux hält Sie auf dem Laufenden. 

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