Ab dem 01.07.2025 gilt in Dänemark die erweiterte Herstellerverantwortung für Hersteller von Verpackungen.
Die Meldung der in Verkehr gebrachten Mengen ist jedoch bereits für das Jahr 2024 notwendig.
Wer ist Verpackungsverantwortlich in Dänemark?
Unternehmen, die Verpackungen oder verpackte Produkte als erstes nach Dänemark einführen und auf dem dänischen Markt zum Verkauf bereitstellen (z.B. Importeure, Händler), tragen die Herstellerverantwortung.
Sind Sie registrierungspflichtig?
Nicht-Dänische Unternehmen unterliegen der Herstellerverantwortung in Dänemark, wenn sie direkt an dänische Endverbraucher zum Beispiel über einen Webshop verpackte Waren verkaufen.
Achtung: Weiterhin unterliegen Nicht-Dänische Unternehmen der erweiterten Herstellerverantwortung, wenn der dänische gewerbliche Kunde die Transportverpackungen entsorgt. In diesem Fall gilt das dänische Unternehmen als Endverbraucher und damit ist das Nicht-Dänische Unternehmen in diesem Fall verpackungsverantwortlich. Dies Konstellation trifft auf, wenn z.B. der dänische Distributor die Waren aus- und/oder unverpackt.
Nicht-Dänische Unternehmen ohne Niederlassung müssen einen Bevollmächtigten benennen, um sich bei den zuständigen Behörden registrieren und einen Entsorgungsvertrag abschließen zu können.
AHK debelux bietet belgischen und luxemburgischen Firmen die entsprechenden Dienste in Zusammenarbeit mit unserem Partner in Dänemark, der Deutsch-Dänische Handelskammer an. Mitglieder und Kunden der AHK debelux profitieren von günstigeren Konditionen.