Deutschland
Corona-Update

Deutschland: Öffnung in drei Schritten

21.02.2022

Bis zum 20. März sollen die weitreichenden Corona-Regeln zurückgefahren werden.

Am Mittwoch trafen sich die Regierungen von Bund und Ländern, um über die nächsten Öffnungsschritte zu beraten. Hier die Beschlüsse im Überblick.

Die Corona-Regeln zeigen die erhoffte Wirkung, heißt es in der  Pressemitteilung der Bundesregierung. Die Infektionszahlen seien hoch, steigen aber nicht mehr. Daher sei es möglich, nun Schritt für Schritt die Beschränkungen zurückzunehmen.

„Bund und Länder haben in den vergangenen Wochen und Monaten die richtigen Entscheidungen getroffen“, so Bundeskanzler Udo Scholz. Deutschland sei im Verhältnis zu den Nachbarländern besser durch die aktuelle Infektionswelle gekommen. 

Bis zum 20. März soll in drei Schritten ein großer Teil der Beschränkungen zurückgenommen werden. „Es geht ja vielen Bürgerinnen und Bürger so wie mir“, sagte Scholz, „irgendwie haben wir nach diesen langen zwei Jahren auch verdient, dass es wieder besser wird.“

Drei-Stufen-Plan für Öffnungen

Diese Öffnungsschritte hat der Bundeskanzler gemeinsam mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder beschlossen: 

1. Private Zusammenkünfte und Zugang zum Einzelhandel

Für Geimpfte und Genesene sollen private Zusammenkünfte wieder ohne Begrenzung möglich sein. Sobald eine ungeimpfte Person teilnimmt, gelten bis zum 19. März aber weiterhin die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte: Das Treffen ist dann auf den eigenen Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushalts beschränkt.

Der Zugang zum Einzelhandel soll wieder bundesweit für alle Bürgerinnen und Bürger ohne Kontrollen möglich sein. Es müssen jedoch weiter mindestens medizinische Masken getragen werden. Die Nutzung von FFP2-Masken wird empfohlen, soweit sie nicht durch Landesrecht vorgeschrieben ist.

2. Gastronomie und Großveranstaltungen

Ab dem 4. März soll der Zugang zur Gastronomie für Geimpfte, Genesene und Personen mit tagesaktuellem Test ermöglicht werden (3G-Regelung). Dies soll auch für Übernachtungsangebote gelten. 

Diskotheken und Clubs werden für Genesene und Geimpfte mit tagesaktuellem Test oder mit dritter Impfung (2G-Plus) geöffnet.

Bei überregionalen Großveranstaltungen (inklusive Sport) können Genesene und Geimpfte (2G-Regelung) beziehungsweise Genesene und Geimpfte mit tagesaktuellem Test oder dritter Impfung (2GPlus-Regelung) als Zuschauerinnen und Zuschauer teilnehmen.

In Innenräumen ist maximal eine Auslastung von 60 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität zulässig, wobei die Zahl von 6.000 Zuschauerinnen und Zuschauern nicht überschritten werden darf. Bei Veranstaltungen im Freien ist maximal eine Auslastung von 75 Prozent zulässig, wobei die Zahl von 25.000 Zuschauerinnen und Zuschauern nicht überschritten werden darf.

3. Alle tiefgreifenden Schutzmaßnahmen entfallen

In einem letzten Schritt ab dem 20. März sollen alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen entfallen. Auch die nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtenden Homeoffice-Regelungen sollen entfallen. Arbeitgeber können aber weiterhin im Einvernehmen mit den Beschäftigten die Arbeit im Homeoffice anbieten, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen und diese im Interesse des betrieblichen Infektionsschutzes liegt, zum Beispiel bei Tätigkeit in Großraumbüros. 

Basisschutz-Maßnahmen bleiben

Auch nach dem Auslaufen der tiefgreifenden Corona-Regeln sollen Basisschutz-Maßnahmen gelten – etwa das Tragen von Masken in Bus und Bahn oder in geschlossenen Räumen von Publikumseinrichtungen. Gleiches gilt für das Abstandsgebot und allgemeine Hygienevorgaben. Außerdem soll es möglich bleiben, in bestimmten Bereichen Testpflichten vorzusehen sowie den Impf-, Genesenen- und Teststatus zu überprüfen.

Für diese Regelung muss der Bundestag noch eine gesetzliche Grundlage schaffen. Bund und Länder sollen so auf mögliche Virusvarianten vorbereitet sein und bei Bedarf regieren können.

Maßnahmen vor jedem Öffnungsschritt überprüfen

Vor jedem Schritt soll überprüft werden, ob die geplanten Maßnahmen der Lage angemessen sind. Die konkrete Umsetzung der Beschlüsse liegt bei den Bundesländern. Die Länder werden zudem in den Bereichen, die keine oder nur geringe überregionale Auswirkungen haben, eigenverantwortlich über Öffnungsschritte entscheiden. 

Bundeskanzler Olaf Scholz und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden am 17. März 2022 erneut zusammenkommen. Sofern es die Lage erforderlich macht, werden sie früher beraten.

Ansprechpartner

Susann Zuber

Bereichsleiterin
Kommunikation & PR

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