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Belgien: Neue Regeln für gesetzliche Garantie

23.09.2022

Am 1. Juni 2022 wurden die gesetzlichen Gewährleistungen, die Hersteller ihren Kunden bieten müssen, ausgeweitet.

Das Wirtschaftsministerium in Belgien erläutert auf seinen Webseiten die neuen Bestimmungen.

Am 1. Juni 2022 traten zwei neue Regeln in Kraft:

  • Der Verkäufer haftet nun für jeden Mangel, der innerhalb von zwei Jahren nach der Lieferung der Ware an den Verbraucher auftritt, und nicht mehr nur innerhalb der ersten sechs Monate.
  • Eine weitere Änderung besteht darin, dass die Verbraucher nun auch eine Rechtsgarantie für digitale Inhalte und Dienstleistungen erhalten (beim Herunterladen eines Films, Streaming eines Spiels usw.).

"Leitlinien" zur Klärung der Rechtsvorschriften über die Gewährleistung

Um die Sichtbarkeit der neuen Regeln zu fördern, hat das Wirtschaftsministerium Belgiens (FÖD Wirtschaft) die Leitlinien oder "Richtlinien" für die gesetzliche Garantie aktualisiert. Sie behandeln die folgenden Themen:

  • Garantie für Waren (thematische Leitlinien für alle Unternehmen, die Waren verkaufen, unabhängig von der Branche);
  • missbräuchliche Klauseln im Online-Verkauf von Waren;
  • missbräuchliche Klauseln im Bereich der Renovierung;
  • rechtliche Verpflichtungen der Verkäufer von Möbeln und Dekorationen.

Die Richtlinien sind im Internet in FR und NL downloadbar.

Mit diesen Leitlinien möchte das FÖD Wirtschaft bestimmte Aspekte der Wirtschaftsgesetzgebung erläutern und Ratschläge und bewährte Praktiken für die Einhaltung der Vorschriften anbieten. Damit soll insbesondere verhindert werden, dass Unternehmen die Verbraucher irreführend über die Garantie informieren oder sich auf missbräuchliche Klauseln berufen.

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