Recht und Steuern

Belgien: monatliche oder vierteljährliche MwSt.-Erklärung?

08.11.2024

In Belgien muss die periodische MwSt-Erklärung normalerweise monatlich eingereicht werden.

Es besteht jedoch die Möglichkeit, für eine vierteljährliche Abgabe zu optieren. Die Schwellenwerte und Bedingungen wurden in einem Mehrwertsteuerbeschluss (ET 125.313 vom 28/01/2014) festgelegt.

Im Jahr 2025 wird es einige Änderungen geben

Ab dem 1. Januar 2025 werden die Fristen für die Einreichung und Zahlung der Mehrwertsteuer sowie für die Erstattung von Mehrwertsteuergutschriften geändert.

Abgabe der Mehrwertsteuererklärung:

Ab dem 1. Januar 2025 werden die Termine für die Einreichung und Zahlung der Mehrwertsteuer sowie für die Erstattung von Mehrwertsteuergutschriften geändert.

 

Monatlich

Vierteljährlich

Einreichung der Mehrwertsteuererklärung 20. Tag des Monats danach 25. Tag des auf das Quartal folgenden Monats
Zahlung der Mehrwertsteuer 20. Tag des Monats danach 25. Tag des auf das Quartal folgenden Monats
Häufigkeit der Erstattung Monatlich Vierteljährlich
Effektive Rückzahlung 2 Monate 3 Monate
     

 

Ansprechpartner

Kris Peeters