In Belgien muss die periodische MwSt-Erklärung normalerweise monatlich eingereicht werden.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, für eine vierteljährliche Abgabe zu optieren. Die Schwellenwerte und Bedingungen wurden in einem Mehrwertsteuerbeschluss (ET 125.313 vom 28/01/2014) festgelegt.
Im Jahr 2025 wird es einige Änderungen geben
Ab dem 1. Januar 2025 werden die Fristen für die Einreichung und Zahlung der Mehrwertsteuer sowie für die Erstattung von Mehrwertsteuergutschriften geändert.
Abgabe der Mehrwertsteuererklärung:
Ab dem 1. Januar 2025 werden die Termine für die Einreichung und Zahlung der Mehrwertsteuer sowie für die Erstattung von Mehrwertsteuergutschriften geändert.
Monatlich | Vierteljährlich | |
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Einreichung der Mehrwertsteuererklärung | 20. Tag des Monats danach | 25. Tag des auf das Quartal folgenden Monats |
Zahlung der Mehrwertsteuer | 20. Tag des Monats danach | 25. Tag des auf das Quartal folgenden Monats |
Häufigkeit der Erstattung | Monatlich | Vierteljährlich |
Effektive Rückzahlung | 2 Monate | 3 Monate |