Umwelt & Recycling

Batterienverordnung in Österreich novelliert

28.10.2021

Neue Regelung für ausländische Hersteller zum 1.1.2022

Zum 8. Juli 2021 trat die österreichische Batterienverordnungs-Novelle in Kraft. Ab 1.1.2022 gelten dann auch für ausländische Hersteller neue Regeln. Der Entsorgungsdienstleister ARA in Österreich fasste die wichtigsten Änderungen zusammen:

Der „Herstellerbegriff“ wird nunmehr direkt in der Verordnung definiert: Dieser umfasst neben dem Hersteller mit Sitz in Österreich auch den ausländischen Hersteller, der einen bevollmächtigten Vertreter in Österreich bestellt hat, sowie den ausländischen Fernabsatzhändler, der direkt an österreichische Letztverbraucherinnen und -verbraucher liefert.

Klare Regeln für ausländische Hersteller


Mit der Novelle wurden sehr klare Regelungen für ausländische Hersteller hinsichtlich der Bestellung von Bevollmächtigten eingeführt:
- Ausländische Fernabsatzhändler von Batterien müssen einen verantwortlichen Bevollmächtigten in Österreich bestellen. 
- Unternehmen aus anderen Mitgliedstaaten, die Batterien an österreichische Importeure zum Weiterverkauf liefern, können auf freiwilliger Basis einen Bevollmächtigten bestellen. 

Die Regelungen für Bevollmächtigte sollen mit 1. Januar 2022 wirksam werden.

Das bedeutet nun für alle ausländischen Versandhändler, dass der österreichische Markt nur mehr dann beliefert werden darf, wenn ein „Bevollmächtigter“ namhaft gemacht wurde. 

ARA bietet Bevollmächtigten an


Die ARAplus erweitert aus diesem Grund ihr Dienstleistungsangebot und bietet den „Bevollmächtigten“ in Zukunft selbstverständlich auch für Batterien an. 

Für jene ausländischen Kunden, die bereits jetzt Batterien über die ERA entpflichtet haben, bedeutet dies, dass sie eine beglaubigte Vollmacht übermitteln müssen. Erst damit kann die ARAplus als Bevollmächtigter bestellt und eine Registrierung Ihres Unternehmens auch für Batterien durchgeführt werden. 

Sobald diese neue Vollmacht verfügbar ist, wird ARA Ihnen diese mit weiteren Informationen zur Abwicklung zukommen lassen. 

Des Weiteren wird in der Novelle geregelt, dass alle österreichischen Unternehmen, die Batterien in andere europäische Länder liefern, die jeweils dort geltenden Bestimmungen zum „Bevollmächtigten“ einzuhalten haben. 

Neu eingeführt wird auch eine Informationsverpflichtung für Letztvertreiber von Gerätebatterien. Diese haben ab 1. Januar 2022 im Kassenbereich des Geschäftslokals die Letztverbraucher deutlich über die unentgeltliche Rücknahme von Gerätealtbatterien zu informieren.

Die Batterienverordnungs-Novelle 2021 dient zur Umsetzung der EU-Batterienrichtlinie (2006/66/EG) in der Fassung des Kreislaufwirtschaftspakets (Richtlinie 2018/849/EU) über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren in nationales Recht.

Ihre Fragen können Sie gern an unseren Ansprechpartner richten:

Ansprechpartner

Matthias Popp

Bereichsleiter

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