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PPWR und VerpackG: Was Unternehmen jetzt beachten müssen

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Im Rahmen der Anpassung des deutschen Verpackungsrechts an die die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) ändern sich die Anforderungen an Unternehmen, die Produktverpackungen erstmals in Verkehr bringen.

recycle concept with hand holding a leaf and piercing through it with letters that convey to recycle or recycling waste into an environmentally friendly process and blue sky background
iStock / Aree Sarak

Achtung: Verpackungsmengen systematisch erfassen

Mit der Anwendung der PPWR und dem voraussichtlichen Inkrafttreten des VerpackDG am 12.08.2026 verschiebt sich der Herstellerbegriff und die damit verbundene erweiterte Herstellerverantwortung. Der Handel ist in der Verantwortung für die Verpackungen von Eigenmarken und von Importen.

 

Im Rahmen der Anpassung des deutschen Verpackungsrechts an die die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) ändern sich die Anforderungen an Unternehmen, die Produktverpackungen erstmals in Verkehr bringen. Sobald Sie beispielsweise ohne inländischen Zwischenhändler Eigenmarken vertreiben oder Produkte importieren, gelten Sie rechtlich als „Hersteller“ und sind verpflichtet, diese Verpackungen bei einem dualen System zu lizenzieren und bei der ZSVR zu registrieren. 

Was bedeutet das für Sie?

Sie müssen prüfen, ob Sie bei Ihren Produktverpackungen als Erstinverkehrbringer gelten, Ihre Verpackungsmengen systematisch erfassen (z. B. über Wiegen, valide Berechnungen oder belastbare Lieferantendaten), diese bei einem dualen System lizenzieren und im Verpackungsregister LUCID melden. Gleichzeitig wird es immer wichtiger, diese Daten intern so zu dokumentieren, dass sie im Zweifel jederzeit überprüfbar sind. Diese Verpflichtungen bestehen bereits heute – die kommenden EU-Vorgaben erhöhen jedoch den Druck erheblich und machen eine strukturierte, datenbasierte Herangehensweise zur Pflicht. 

AHK debelux berät Unternehmen aus Belgien und Luxemburg zu Ihren Verpackungen am deutschen Markt.

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