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EU-Kommission veröffentlicht Leitlinien zur PPWR

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Das ist eine wichtige Orientierung für Unternehmen entlang der Lieferkette – von Erzeugern über Hersteller bis hin zu Logistikunternehmen.

Notebook with the flag of the European Union
iStock / Zerbor

Neues zur EU‑Verpackungsverordnung

Die Europäische Kommission hat ihr lang erwartetes Leitdokument zur PPWR nun offiziell verabschiedet. Damit liegt erstmals eine endgültige und verbindliche Fassung vor. 

Vom Erzeuger über Hersteller bis zu Logistikunternehmen

  • Aus unserer Sicht besonders relevant ist die klare Abgrenzung zwischen Erzeuger und Hersteller: 
    Es wird präzisiert, wer für Produktgestaltung und Kennzeichnung verantwortlich ist – und wer die finanziellen Verpflichtungen im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) übernehmen muss. 

Stichtag rückt näher: 12. August 2026

Unternehmen sollten jetzt prüfen, welche Verpflichtungen sie – insbesondere beim Export in EU‑Länder – erfüllen müssen. 

  • PFAS-Vorgaben: Dreistufiges Prüfverfahren ab dem 12. August 2026
  • Kunststoffverpackungen: Verbot ab 2030 auch für Verbunde mit ≥ 5 % Kunststoff
  • Re-use & Recycling: Klarere Vorgaben zu Ausnahmen, Transportverpackungen und DRS 

Besonders relevant für Unternehmen aus BE, LUX und DE

  • Wer grenzüberschreitend tätig ist, sollte frühzeitig klären, welche Anforderungen und EPR-Pflichten in den jeweiligen Zielländern gelten. 

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