Was sich ab August 2026 für ausländische Unternehmen ändert
Ausländische Unternehmen unterliegen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR), wenn sie Produkte erstmals auf dem belgischen Markt bereitstellen – etwa durch direkte Lieferung an private oder gewerbliche Endkunden.
Ab dem 12. August 2026 wird es konkret:
Für Unternehmen ohne Sitz in Belgien ergeben sich mehrere zentrale Anforderungen aus der PPWR:
1. Registrierung im nationalen Herstellerregister
- Alle Hersteller müssen künftig im nationalen Herstellerregister EPRIBEL registriert sein.
2. Bevollmächtigter wird Pflicht
- Ausländische Unternehmen müssen einen Bevollmächtigten benennen,
- mit Sitz in Belgien,
- registriert bei EPRIBEL.
3. Keine Freigrenze mehr
- Die bisherige Freigrenze von 300 kg entfällt.
- Damit sind auch kleinere Mengen künftig voll EPR‑pflichtig.
4. Anforderungen an technische Informationen
- Im Rahmen der PPWR gewinnen Anforderungen an technische Informationen an Bedeutung (z. B. zur Recyclingfähigkeit oder zum Verpackungsdesign).
- Entsprechende Informationen müssen künftig verstärkt vorgehalten und verfügbar sein.
Was bedeutet das in der Praxis?
Wer Verpackungen nach Belgien liefert, sollte jetzt prüfen:
- Gelte ich als Hersteller?
- Benötige ich einen Bevollmächtigten?
- Bin ich künftig registrierungspflichtig – unabhängig von der Menge?
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