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Verpackungsverordnung in Belgien: ab 12. August wird es konkret

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Lesen Sie hier vorauf sich ausländische Unternehmen einstellen müssen, wenn sie Produkte erstmals auf dem belgischen Markt bereitstellen.

recycling symbol made from PET drink bottles and cartons in front of a Belgian flag.
AI/Copilot

Was sich ab August 2026 für ausländische Unternehmen ändert 

Ausländische Unternehmen unterliegen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR), wenn sie Produkte erstmals auf dem belgischen Markt bereitstellen – etwa durch direkte Lieferung an private oder gewerbliche Endkunden. 

Ab dem 12. August 2026 wird es konkret: 

Für Unternehmen ohne Sitz in Belgien ergeben sich mehrere zentrale Anforderungen aus der PPWR: 

1. Registrierung im nationalen Herstellerregister 

  • Alle Hersteller müssen künftig im nationalen Herstellerregister EPRIBEL registriert sein. 

2. Bevollmächtigter wird Pflicht 

  • Ausländische Unternehmen müssen einen Bevollmächtigten benennen,
  • mit Sitz in Belgien,
  • registriert bei EPRIBEL.

3. Keine Freigrenze mehr 

  • Die bisherige Freigrenze von 300 kg entfällt.
  • Damit sind auch kleinere Mengen künftig voll EPR‑pflichtig

4. Anforderungen an technische Informationen 

  • Im Rahmen der PPWR gewinnen Anforderungen an technische Informationen an Bedeutung (z. B. zur Recyclingfähigkeit oder zum Verpackungsdesign).
  • Entsprechende Informationen müssen künftig verstärkt vorgehalten und verfügbar sein. 

Was bedeutet das in der Praxis? 

Wer Verpackungen nach Belgien liefert, sollte jetzt prüfen: 

  • Gelte ich als Hersteller?
  • Benötige ich einen Bevollmächtigten?
  • Bin ich künftig registrierungspflichtig – unabhängig von der Menge?

Bereiten Sie sich jetzt vor auf die Umsetzung. Kontaktieren Sie unseren Experten!

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