Soloselbstständige und kleine Unternehmen haben bereits 7,3 Milliarden Euro erhalten.
In Deutschland ist das öffentliche Leben spätestens seit 18. März deutlich eingeschränkt. Um die Ausbreitung des Coronavirus soweit wie möglich zu unterbinden, besteht ein staatliches Verbot für eine Vielzahl von wirtschaftlichen Aktivitäten. Der Bundesverband der Deutschen Industrie veröffentlichte am 6. April ein Research Paper, das u. a. auch die Maßnahmen zur Unterstützung der Wirtschaft zusammenfaßt:
Um die wirtschaftlichen Folgen für Bürger und Unternehmen abzumildern, haben Bundestag und Bundesrat in der 13. Kalenderwoche ein umfassendes Gesetzespaket beschlossen. Zur Finanzierung dieser Maßnahmen (Mehrausgaben in Höhe von 122,5 Milliarden Euro und Steuermindereinnahmen in Höhe von 33,5 Milliarden Euro) war ein Nachtragshaushalt notwendig, der eine Nettokreditaufnahme des Bundes in Höhe von 156 Milliarden Euro erforderte. Das hohe Defizit machte die Aussetzung der Schuldenbremse erforderlich.
Um die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt abzumildern und sicherzustellen, dass die Arbeit wiederaufgenommen werden kann, sobald die Einschränkungen nicht mehr bestehen, wurde die Verordnung über Erleichterung der Kurzarbeit (Kurzarbeitergeldverordnung – KugV) erlassen. Hierdurch wird der Zugang zu Kurzarbeit deutlich erleichtert. Das Quorum der von Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten wurde von einem Drittel auf zehn Prozent gesenkt. Arbeitgeber werden zudem dadurch entlastet, dass sie während der Kurzarbeit bis zum Jahresende nicht die auf das Kurzarbeitergeld entfallenden Beiträge zur Sozialversicherung tragen müssen, sondern diese von der Bundesagentur für Arbeit in voller Höhe erstattet werden. Der Bezug von Kurzarbeitergeld gilt auch für Leiharbeitnehmer. Die Regelung gilt rückwirkend zum 1. März 2020.
Kleinunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Solo-Selbstständige und Angehörige der Freien Berufe bis zu zehn Beschäftigten erhalten über das Corona-Soforthilfe für Solo-Selbstständige / KMU zur Sicherstellung ihrer Liquidität eine Einmalzahlung für drei Monate – je nach Betriebsgröße in Höhe von bis zu 9.000 Euro (bis zu fünf Beschäftigte) und bis zu 15.000 Euro (bis zu zehn Beschäftigte).
Der Notfallfonds umfasst ein Volumen von bis zu 50 Milliarden Euro bei maximaler Ausschöpfung von drei Millionen Selbständigen und Kleinstunternehmen.
Wie das Bundeswirtschaftsministerium meldet, haben bereits 1,5 Millionen Soloselbständige und kleine Unternehmen in Deutschland Anträge gestellt auf Soforthilfen. Ein Volumen von 7,3 Milliarden Euro wurde bewilligt. „Es kommt jetzt darauf an, den Unternehmen schnell und unbürokratisch zu helfen. Anträge werden schnell und unbürokratisch abgewickelt. Die Auszahlung erfolgt schnellstmöglich“, so Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier.
Größere Unternehmen aus der Realwirtschaft (mindestens 50 Millionen Euro Umsatz und 250 Mitarbeiter) erhalten Unterstützung durch das Wirtschaftsstabilisierungsfondsgesetz (WStFG). Die Förderung mit dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) dient der Sicherung von Arbeitsplätzen, Lieferketten und Wertschöpfung dieser Unternehmen. Das Paket hat einen Umfang von 600 Milliarden Euro. Darunter 400 Milliarden Euro Garantierahmen, um Unternehmen die Refinanzierung am Kapitalmarkt zu erleichtern und so Liquiditätsengpässen zu begegnen, 100 Milliarden Euro Kreditermächtigung für direkte Rekapitalisierungsmaßnahmen (Erwerb von Anteilen, stillen Beteiligungen etc.) sowie 100 Milliarden Euro an Kreditermächtigung zur Refinanzierung des Durchleitungsgeschäfts der KfW. Die Stabilisierungsmaßnahmen können an Bedingungen geknüpft werden (z. B. Organvergütung, Ausschüttung von Dividenden, Mittelverwendung).