Herstellerverantwortung für ausländische Unternehmen in Belgien
Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?
- Sie gelten als Hersteller, sobald Sie Elektrogeräte erstmals in Belgien bereitstellen – unabhängig davon, ob Sie direkt oder über Online-Marktplätze an private Endkunden verkaufen.
- Sie müssen einen lokalen Bevollmächtigten in Belgien benennen, der Ihre gesetzlichen Verpflichtungen übernimmt.
- Sie sind verpflichtet, sich bei einem zugelassenen Rücknahmesystem wie Recupel anzuschließen oder ein eigenes Sammelsystem genehmigen zu lassen.
Ihre nächsten Schritte
- Prüfen Sie Ihre Produktpalette: Welche Elektrogeräten bringen Sie in Belgien in Umlauf?
- Benennen Sie einen Bevollmächtigten mit Sitz in Belgien.
- Schließen Sie sich einem Rücknahmesystem an oder beantragen Sie die Genehmigung für ein eigenes Rücknahmelösung.
- Erfüllen Sie Ihre Melde-, Rücknahme- und Recyclingpflichten.
- Informieren Sie Ihre Kunden transparent über Recyclingmöglichkeiten.
Warum handeln?
- Rechtskonformität: Vermeiden Sie Bußgelder und Sanktionen.
- Nachhaltigkeit: Zeigen Sie Verantwortung gegenüber Umwelt und Gesellschaft.
- Wettbewerbsvorteil: Nachhaltige Unternehmen genießen Vertrauen und Loyalität.
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FAQ zu WEEE und Altgeräten in Belgien
Was ist ein Elektrogerät?
Elektrogeräte sind Geräte, die für ihren normalen Betrieb elektrischen Strom oder elektromagnetische Felder benötigen, oder Geräte zur Erzeugung, Übertragung und Messung solcher Ströme und Felder. Die Geräte dürfen für maximal 1000 Volt Wechselspannung oder 1500 Volt Gleichspannung ausgelegt sein.
Ausnahmen von dieser Definition werden durch die europäische Gesetzgebung (Richtlinie 2012/19/EU – WEEE2) geregelt.
Auch einzelne Komponenten oder Teile fallen nicht unter elektrische Geräte. Seit 2022 gilt auch in Belgien die „Open Scope”-Regelung.
Was ist der Unterschied zwischen einem Teil und einem Gerät?
Elektrische und elektronische Geräte sind Endprodukte, die
- eine direkte Funktion haben und
- für einen Endverbraucher bestimmt sind.
Komponenten sind unfertige Produkte ohne direkte Funktion.
Produkte, die zum offenen Anwendungsbereich gehören, müssen als Endprodukte klassifiziert werden.
Was bedeutet „offener Anwendungsbereich”?
Seit dem 1. Januar 2022 gilt der „offene Anwendungsbereich”. Das bedeutet, dass alle Elektrogeräte gemeldet werden müssen, sofern sie nicht zu den in der Richtlinie 2012/19/EU formulierten Ausnahmen gehören.
Weitere Ausnahmen sind für jede Unterkategorie in der sogenannten „Geräteliste” aufgeführt.
Welche Meldekategorien gibt es für alte Elektrogeräte?
Die wichtigsten Meldekategorien entsprechen den europäischen Vorschriften:
- Kategorie 1: Wärmeübertrager
- Kategorie 2: Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Fläche von mehr als 100 cm² enthalten
- Kategorie 3: Lampen
- Kategorie 4: Geräte, bei denen mindestens eine der Außenabmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt (Großgeräte)
- Kategorie 5: Geräte, bei denen keine der Außenabmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt (kleine Geräte)
- Kategorie 6: Kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik, deren Außenabmessungen 50 cm nicht überschreiten
Was ist die Geräteliste?
Die Geräteliste von Recupel ist eine Übersicht über die Kategorien und Unterkategorien von Elektro- und Elektronikgeräten, die bei Recupel gemeldet werden müssen.
Die Liste enthält Definitionen, Beispiele und Ausnahmen für Haushalts- und Gewerbegeräte.
Die Geräteliste wird regelmäßig aktualisiert.
Was ist der Unterschied zwischen B2C- und B2B-Geräten?
Für jedes Gerät muss überprüft werden, ob es speziell für den professionellen Gebrauch konzipiert ist. Dabei werden die besonderen Merkmale des Produkts und die Vertriebskanäle berücksichtigt.
Wenn das Gerät nicht ausschließlich für den professionellen Gebrauch konzipiert ist, gilt es als Haushaltsgerät.
Was gilt für Elektroroller, Tretroller, Fahrräder und Ähnliches?
Alle Elektrofahrräder, Pedelecs und E-Bikes, die keine Typgenehmigung benötigen und eine maximale Nennleistung von weniger als 0,25 kW haben und/oder deren Höchstgeschwindigkeit auf 25 km/h begrenzt ist, fallen unter die gesetzlichen Bestimmungen für Elektro- oder Elektronikgeräte.
Darüber hinaus gelten alle Elektroroller und Tretroller, die keine Typgenehmigung benötigen, als Elektro- oder Elektronikgeräte.
Welche Verpflichtungen haben Unternehmen, die Elektrogeräte in Belgien in Verkehr bringen?
Hersteller und Importeure von Elektrogeräten sind für die Rücknahme und Verwertung von Altgeräten der Verbraucher verantwortlich. Belgische Zwischenhändler oder Endverkäufer sind verpflichtet, das Altgerät eines Kunden kostenlos zurückzunehmen, wenn dieser ein neues Gerät desselben Typs kauft.
Darüber hinaus gilt für alle Elektrogeräte, die auf den belgischen Markt gebracht werden, eine Kennzeichnungspflicht und eine Informationspflicht gegenüber den zuständigen Behörden.
Wer ist für die Registrierung von Elektrogeräten verantwortlich?
Die belgische Gesetzgebung sieht vor, dass jedes Unternehmen, das ein Elektro- (oder Elektronik-) Gerät auf den belgischen Markt bringt, für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften verantwortlich ist.
Beim Fernabsatz oder Online-Handel an private Endkunden unterliegt der ausländische Händler den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Hat dies Auswirkungen auf mein Unternehmen?
Nicht-belgische Unternehmen, die an einen belgischen Partner/Händler liefern, sind in der Regel nicht für die Einhaltung der Rücknahme- und Informationspflichten verantwortlich, da das belgische Unternehmen als das Unternehmen gilt, das ein Elektro- oder Elektronikgerät auf den belgischen Markt bringt.
Beim Fernabsatz oder Onlinehandel an private Endverbraucher unterliegt der ausländische Händler den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Was gilt für den Onlinehandel?
Ausländische Unternehmen, die direkt an belgische Privatkunden liefern (z. B. im Onlineverkauf), unterliegen allen gesetzlichen Bestimmungen. Dazu gehören insbesondere die Rücknahme- und Informationspflichten. Die Benennung eines in Belgien ansässigen Bevollmächtigten ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn keine Niederlassung in Belgien besteht.
Was gilt für Online-Marktplätze?
Der Betreiber eines Online-Marktplatzes muss neue oder bereits aktive Verkäufer über ihre Pflichten informieren und überprüfen, ob sie Mitglied bei Recupel sind oder über einen individuellen Abfallbewirtschaftungsplan verfügen.
Ist dies nicht der Fall, muss dem Verkäufer der Zugang zur Verkaufsplattform verweigert werden.
Alternativ kann der Betreiber des Online-Marktplatzes selbst die Verpflichtungen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für die nicht angeschlossenen Verkäufer übernehmen. In diesem Fall unterliegt der Online-Marktplatz allen gesetzlichen Bestimmungen.
Um sich registrieren zu können, muss der Online-Marktplatz
- über eine belgische Niederlassung und eine belgische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verfügen oder
- als ausländischer Online-Marktplatz einen Bevollmächtigten mit Sitz in Belgien benennen.
Muss ich mich einem anerkannten Rücknahmesystem anschließen, um meinen Verpflichtungen nachzukommen?
Unternehmen, die sich keinem kollektiven Rücknahmesystem anschließen möchten, müssen bei den regionalen Umweltbehörden einen individuellen Abfallbewirtschaftungsplan einreichen und diesen genehmigen lassen.
Darüber hinaus muss ein Jahresbericht bei den regionalen Umweltbehörden eingereicht und eine jährliche Erklärung beim nationalen Register BeWeee abgegeben werden.
Was ist das anerkannte Rücknahmesystem für Elektrogeräte in Belgien?
Um die gesetzlichen Bestimmungen zu erfüllen, können sich Unternehmen der gemeinnützigen Organisation Recupel anschließen.
Was ist das anerkannte System für PV-Module?
Das anerkannte Rücknahmesystem für PV-Module ist PVCyle.
Was ist der Vorteil eines Beitritts zu einem Rücknahmesystem?
Wenn ein Unternehmen einem anerkannten Rücknahmesystem beitritt, übernimmt dieses System für die angeschlossenen Mitglieder die Rücknahme-, Recycling- und Informationspflichten.
Haben Sie Fragen zur Registrierung bei Recupel oder PV Cycle? Dann kontaktieren Sie uns.
Gibt es Unterschiede zur Meldung von Elektrogeräten in Deutschland?
Bitte beachten Sie, dass es in Belgien für jede Kategorie Unterkategorien gibt. Die Meldung muss in diese Unterkategorien unterteilt werden. Das Rücknahmesystem Recupel stellt hierfür eine Übersicht und eine Geräteliste zur Verfügung.
Darüber hinaus gibt es Unterschiede in der Einteilung von Elektro- (und Elektronik-) Geräten im Vergleich zur Meldung bei der Stiftung ear in Deutschland.
Welche Verpflichtungen habe ich gegenüber dem nationalen Register BeWeee?
Unternehmen, die Elektro- und Elektronikgeräte in Verkehr bringen, müssen dem Register BeWeee vor dem 1. Juli jedes Jahres melden:
- wie viele Elektro- und Elektronikgeräte sie im Vorjahr in Verkehr gebracht haben,
- wie viele Altgeräte zurückgenommen wurden,
- zu welchem Zweck diese Geräte verwendet wurden und
- wie die Verarbeitungsergebnisse ausfielen.
Die gemeldeten Zahlen müssen außerdem von einer unabhängigen, nach ISO 17020 akkreditierten Kontrollstelle überprüft werden.
Wenn das Unternehmen einem kollektiven Rücknahmesystem angeschlossen ist, übernimmt das Rücknahmesystem die Meldepflichten.
Benötige ich einen Bevollmächtigten?
Die Benennung eines in Belgien ansässigen Bevollmächtigten ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn kein Niederlassung in Belgien besteht.
Gibt es eine Registrierungsnummer?
Unternehmen, die bei Recupel angeschlossen sind, erhalten eine Mitgliedsnummer, und die Mitgliederliste ist öffentlich zugänglich.
Das nationale Register BeWeee veröffentlicht ebenfalls eine Liste der registrierten Unternehmen.
Kann ich mich freiwillig bei einem Rücknahmesystem anmelden?
Um die gesetzlichen Bestimmungen zu erfüllen, können sich Unternehmen der gemeinnützigen Organisation Recupel oder PV Cycle anschließen.
Nicht-belgische Unternehmen, die an einen belgischen Partner/Händler liefern, müssen sich normalerweise nicht bei Recupel registrieren, da das belgische Unternehmen für die Meldung verantwortlich ist. In Absprache mit den belgischen Kunden ist eine Registrierung jedoch möglich.
Gibt es eine Mindestregelung?
Nein, es gibt keine Mindestregelung.
Was kostet das?
Die jährlichen Abfallentsorgungsbeiträge werden von Recupel auf den Generalversammlungen festgelegt.
Wo muss der Abfallentsorgungsbeitrag angegeben werden?
Von den Kunden wird erwartet, dass sie transparent über die anzuwendenden Abfallentsorgungsbeiträge informieren. Dies gilt insbesondere für alle Formen der Werbung, in denen Preise angegeben werden, wie Preislisten, Kataloge, Werbebroschüren, Websites usw.
Wenn der Abfallentsorgungsbeitrag in den Veröffentlichungen nicht separat angegeben ist, muss darauf hingewiesen werden, dass der Abfallentsorgungsbeitrag enthalten ist: „Recupel-Beitrag enthalten”.
Muss der Abfallentsorgungsbeitrag auf der Rechnung angegeben werden?
Auf den (digitalen) Rechnungen muss der Abfallentsorgungsbeitrag wie folgt angegeben werden:
B2C-Geräte:
- Verkauf an Händler/Vertriebshändler: separate transparente Angabe des Recupel-Beitrags pro Produkt.
- Verkauf an Privatpersonen/Endverbraucher: Der Vermerk „Recupel-Beitrag inbegriffen“ in der Rechnungssprache ist ausreichend.
- B2B-Geräte:
- Verkauf an Händler: Der Vermerk „Recupel-Beitrag inbegriffen“ ist ausreichend.
- Verkauf an Privatpersonen/Endverbraucher: Der Vermerk „Recupel-Beitrag inbegriffen” ist ausreichend.
Haben Sie Fragen zu den gesetzlichen Verpflichtungen in Belgien? Dann kontaktieren Sie uns.
Wie oft muss eine Meldung eingereicht werden?
Normalerweise erfolgt die Meldung vierteljährlich, aber auch abweichende Meldezeiträume sind möglich.
Haben Sie Fragen zur Registrierung bei Recupel? Dann kontaktieren Sie uns bitte.
Sind Sortieranweisungen obligatorisch?
Alle Elektro- und Elektronikgeräte müssen mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet sein.
Ist dies aufgrund der Größe oder Funktion des Produkts nicht möglich, muss das Symbol auf der Verpackung, der Gebrauchsanweisung und der Garantieerklärung aufgedruckt werden.
Weitere obligatorische Angaben sind: die Identität des Herstellers und der ausdrückliche Hinweis, dass das Produkt nach dem 13. August 2005 in Verkehr gebracht wurde.
Haben Sie Fragen zu den gesetzlichen Verpflichtungen in Belgien? Dann kontaktieren Sie uns.
Muss ich noch weitere Meldungen vornehmen?
Bei Lieferungen an (private) Endkunden sind Sie möglicherweise verpflichtet, die in Verkehr gebrachten Batterien zu registrieren und eine Verpackungsmeldung einzureichen.
Für Batterien gelten in Belgien die Regeln der erweiterten Herstellerverantwortung für ausländische Unternehmen, wenn sie direkt an Endkunden (Privatpersonen oder Unternehmen) liefern.
Darüber hinaus gibt es produktspezifische Rücknahmepflichten, beispielsweise für Matratzen, Reifen oder Schmierölprodukte.
Haben Sie Fragen zu den gesetzlichen Verpflichtungen in Belgien? Dann kontaktieren Sie uns.
An wen kann ich mich mit Fragen wenden?
AHK debelux hilft Ihnen gerne weiter! Buchen Sie eine kostenlose Erstberatung:
Welche Sanktionen gelten bei Verstößen?
Unternehmen, die ihren gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkommen, riskieren Freiheitsstrafen von einem Monat bis zu einem Jahr und/oder eine Geldstrafe von 1.000,00 bis 2.000.000,00 Euro.
Haben Sie Fragen zu den gesetzlichen Verpflichtungen in Belgien? Dann kontaktieren Sie uns.