Registrierung und Entsorgung von elektrische und elektronischen Geräten

Bei der Einfuhr nach Belgien von elektrischen bzw. elektronischen Geräten sind die hiesigen Vorschriften zur Rücknahme von Elektro- und Elektronikaltgeräten zu beachten. Informieren Sie sich bei AHK debelux und bleiben Sie so regelkonform bei Ihren Ausfuhren bzw. Lieferungen oder Verkäufen in Belgien.

FAQ zu WEEE und Altgeräten

Was ist ein Elektrogerät?

Elektro- und Elektronikgeräte sind:

  • Geräte, die zu ihrem ordnungsgemäßen Betrieb elektrische Ströme oder elektromagnetische Felder benötigen,
  • Geräte zur Erzeugung, Übertragung und Messung solcher Ströme und Felder,

die für den Betrieb mit Wechselspannung von höchstens 1.000 Volt oder Gleichspannung von höchstens 1.500 Volt ausgelegt sind.

Welche Ausnahmen gibt es?

Die Europäischen Richtlinie 2012/19/EU sieht die folgenden ausnahmen vor:

  • Geräte, die für die Wahrung der wesentlichen Sicherheitsinteressen der Mitgliedstaaten erforderlich sind
  • Geräte, die speziell dafür ausgelegt und eingebaut sind, Teil anderer Geräte zu sein, die nicht in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fallen, und die ihre Funktion nur erfüllen können, wenn sie Teil dieser anderen Geräte sind
  • Glühlampen
  • Ausrüstungsgegenstände für einen Einsatz im Weltraum
  • Ortsfeste industrielle Großwerkzeuge
  • Ortsfeste industrielle Großanlagen
  • Transportmittel für Personen oder Güter, ausgenommen elektrische Zweiräder ohne Typgenehmigung
  • mobile Maschinen und Geräte, die ausschließlich für gewerbliche Zwecke zur Verfügung gestellt werden
  • speziell für Forschungs- und Entwicklungszwecke entwickelte Ausrüstungen, die nur von einem Unternehmen einem anderen zur Verfügung gestellt werden;
  • Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika, bei denen davon auszugehen ist, dass sie vor Ablauf ihrer Nutzungsdauer infektiös sind, sowie aktive implantierbare medizinische Geräte.

Weitere Ausnahmen werden speziell für jede Unterkategorie in der „Geräteliste“ aufgeführt.

Was ist der Unterschied zwischen einer Komponente und einem Gerät?

Elektro- und Elektronikgeräte sind Fertigerzeugnisse, die

  • eine direkte Funktion haben und
  • für einen Endverbraucher bestimmt sind.

Bei Komponenten handelt es sich um unfertige Produkte ohne direkte Funktion.

Produkte, die Teil des offenen Anwendungsbereichs sind, müssen als Fertigerzeugnisse eingestuft werden.

Was ist die „Geräteliste“?

Die Geräteliste fasst die Elektrogeräte zusammen, auf die ein Entsorgungsbeitrag (Recupel-Beitrag ) erhoben wird. Seit dem 01. Januar 2022 werden die Geräte in 6 Hauptkategorien eingeteilt, die auf den in der europäischen Richtlinie 2012/19/EU genannten Kategorien basieren.

Diese 6 Kategorien stellen einen offenen Anwendungsbereich dar und beziehen sich auf die Art der Geräte: Wärmeüberträger, Geräte mit Bildschirm, Lampen, Elekrogroßgeräte, Elekrokleingeräte und IKT-Geräte).

Was bedeutet „open scope“ (offener Anwendungsbereich)?

Mit der Einführung der neuen Geräteliste ab dem 01.01.2022 gilt der "offene Anwendungsbereich". Das bedeutet, dass alle elektrischen Geräte angegeben werden müssen, es sei denn, sie gehören  zu den Ausnahmen, die in der Richtlinie 2012/19/EU formuliert worden sind

Weitere Ausnahmen werden speziell für jede Unterkategorie in der „Geräteliste“ aufgeführt.

Welche Hauptkategorien gibt es?

Ab dem 1. Januar 2022 werden in Belgien in Übereinstimmung mit der Europäische Richtlinie 2012/19/EU die folgenden sechs Hauptkategorien angewandt:  

Kategorie

Beispiele (nicht abschließend)

1 Wärmeüberträger

Kühlschränke, Gefrierschränke, Klimaanlagen, Ölradiatoren

2 Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100cm² enthalten

Monitore, Fernseher, Tablets, Notebooks, Digitale Fotorahmen

3 Lampen

Energiesparlampen, LED-Leuchtmittel, TL-Röhren, Hochdruck-Gasentladungslampen

4 Elektrogroßgeräte (Geräte, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50cm beträgt)

Waschmaschinen, Backöfen, Dunstabzugshauben, Elektrofahrräder ohne Typzulassung, große Werkzeuge, Ergometer

5 Elektrokleingeräte (Geräte, bei denen keine der äußeren Abmessungen mehr als 50cm beträgt)

Toaster, Spielzeug, kleine Unterhaltungselektronik, Leuchten, Messgeräte, Handwerkzeuge

6 Kleine IT-Geräte (Geräte der Informations- und Telekommunikations­­technik, bei denen keine der äußeren Abmessungen mehr als 50cm beträgt)

Mobiltelefone, Router, PCs, Drucker, Navigationsgeräte

Was ist der Unterschied zwischen B2C und B2B Geräten?

Bei allen Elektro- und Elektronikgeräte wird zwischen B2C und B2B Geräten unterschieden: Das Kriterium für die Einstufung eines Geräts als Haushalts- oder Gewerbegerät ist sein Verwendungszweck.

Geräte, die sowohl im Haushalt als auch in der beruflichen Umgebung verwendet werden können, gelten als Haushaltsgeräte.

Geräte, die ausschließlich für die gewerbliche Nutzung bestimmt sind, gelten als gewerbliche Geräte.

Ein Gerät gilt als Haushaltsgerät, es sei denn, es kann nachgewiesen werden, dass es einen professionellen Charakter hat.

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Kann ich mein deutsches Meldeschema einfach auf die Meldung in Belgien übertragen?

Nein, das ist nicht ohne weiteres möglich. Die Einordnung der  Geräte bzw. Komponenten ist nicht in allen Fällen identisch. In Belgien ist darüber hinaus eine weitere Aufteilung in Unterkategorien vorgesehen. Dabei gilt  das folgende Nummerierungssystem:

Die erste Ziffer bezeichnet immer die europäische WEEE-Kategorie. Die restlichen Ziffern beziehen sich auf die Unterkategorien. Professionelle Geräte gehören zu Unterkategorien, deren letzte 2 Ziffern größer oder gleich 50 sind.

Zusätzliche Informationen zu den anzuwendenden Kategorien und Unterkategorien werden in der Geräteliste anhand von Definitionen/Beispielen/Ausnahmen verdeutlicht.

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Wer ist für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich?

Jeder, der ein Elektro- und Elektronikgeräte einführt (oder herstellt) und es in Belgien auf den Markt bringt (verkauft/vermietet/bereitstellt), gilt als "Hersteller" im Sinne der Gesetzgebung und unterliegt den jeweils geltenden föderalen und regionalen Vorschriften zur Entsorgung und Registrierung von Elektrogeräten.

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Betrifft es mein Unternehmen?

Jeder, der ein elektrisches oder elektronisches Gerät einführt (oder herstellt) und es in Belgien auf den Markt bringt (verkauft/vermietet/bereitstellt), gilt als "Hersteller" im Sinne der Gesetzgebung und unterliegt den jeweils geltenden föderalen und regionalen Vorschriften zur Entsorgung und Registrierung von Elektrogeräten.

Ausländische Unternehmen sind daher in der Praxis für die für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften verpflichtet, wenn sie im Rahmen von Verkäufen im Fernabsatz direkt an Endkunden liefern.

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Welche Pflichten hat das verantwortliche Unternehmen?

Unternehmen, die elektrische oder elektronische Geräte in Belgien auf den Markt bringen, haben die folgenden gesetzliche Verpflichtungen:

  • Rücknahmepflicht
  • Recyclingpflicht
  • Informationsplicht

Registrierungspflicht

Was ist die Rücknahmepflicht?

Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) unterliegen der Rücknahmepflicht. Das bedeutet, dass der Endverkäufer, der Zwischenhändler und der Hersteller/Importeur für die Sammlung und Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten verantwortlich sind.

Er ist verpflichtet, das ausgemusterte Produkt vom Kunden zurückzunehmen.

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Was ist die Recyclingpflicht?

Unternehmen, die elektrische oder elektronische Geräte in Belgien auf den Markt bringen, müssen sicherstellen, dass die eingesammelten Elektro- und Elektronik-Altgeräte von einem Recyclingunternehmen verarbeitet werden, das die regionalen Rechtsvorschriften und die europäischen (und regionalen) Mindestanforderungen an die Recyclingeffizienz respektiert.

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Was ist die Informationspflicht?

Unternehmen, die ein elektrische oder elektronische Geräte in Belgien auf den Markt bringen haben verschiedene Informationsverpflichtungen gegenüber Verbrauchern als auch den zuständigen Umweltbehörden. Dazu gehören:

  • die Meldung der Elektro- und Elektronikgeräte, die neu auf den Markt gebracht,  zurückgenommen und verarbeitet werden.
  • der Nachweis, dass das beauftragte Recyclingunternehmen die europäischen (und regionalen) Mindestanforderungen an die Recyclingeffizienz einhält.
  • Informationskampagnen und Präventivmaßnahmen.

Die Unternehmen müssen die regionalen Behörden über die Einhaltung der oben genannten Verpflichtungen unterrichten.

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Was ist die Registrierungspflicht?

Unternehmen die verantwortlich für die Rücknahme und das Recycling von Elektro- und Elektronik-Altgeräte sind, müssen sich bei den regionalen Umweltbehörden registrieren und diese informieren, wie sie den gesetzlichen Regelungen nachkommen.

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Was muss ich tun, wenn ich verantwortlich für die Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen in Belgien bin?

Es gibt zwei Möglichkeiten, die Rechtsvorschriften einzuhalten:

  • Die Erstellung eines einen individuellen Abfallvermeidungs- und Bewirtschaftungsplans, der den regionalen Behörden zur Genehmigung vorzulegen ist.
  • Beitritt des Unternehmens zu einem zugelassenen Rücknahmesystem für Elektro- und Elektronik-Altgeräten. Das System übernimmt für die angeschlossenen Unternehmen die gesetzlichen Verpflichtungen.

Zurzeit gibt es ein zugelassen Rücknahmesystem für von Elektro- und Elektronik-Altgeräte in Belgien: Recupel

Haben Sie Fragen zur Anmeldung bei Recupel?  Kontaktieren Sie uns.

Muss ich weitere Meldungen vornehmen?

Bei Lieferungen an (private) Endkunden sind Sie ggfs. verpflichtet eine Registrierung der in Umlauf gebrachten Batterien vorzunehmen und eine Verpackungsmeldung einzureichen.

Darüber hinaus bestehen produktspezifische Rücknahmeverpflichtungen, wie z.B. für  Matratzen, Reifen oder Schmierölprodukte.

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Muss ich mich zur Erfüllung der Rücknahmepflicht bei einem Rücknahmesystem anschließen?

Nein, Unternehmen könne auch einen individuellen Abfallvermeidungs- und Bewirtschaftungsplan zur Genehmigung durch die regionale Behörde vorzulegen.

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Was ist der Vorteil, um sich bei einem Rücknahmesystem anzuschließen?

Schließt sich ein Unternehmen einem zugelassenen Rücknahmesystem an, so übernimmt dieses für die angeschlossenen Mitglieder die Rücknahme, Recycling, Informations- und Registrierungspflichten.

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Kann ich mich freiwillig bei einem Rücknahmesystem anschließen?

Generell kann sich ein ausländisches Unternehmen, das nicht als „Hersteller“ von elektrischen oder elektronischen Geräte in Belgien gilt, freiwillig bei Recupel anschließen, wenn es die Erlaubnis des/der belgischen Kunden dafür erhält.

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Was gilt für den Fernabsatz / Online-Handel?

Aufgrund der regionalen gesetzlichen Bestimmungen unterliegen ausländische Unternehmen, die direkt an Endkunden liefern, in ganz Belgien den Rücknahme- Recycling- und Informationspflichten

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Was gilt für elektrische Roller, Steps, Fahrräder und ähnliches?

Alle Elektrofahrräder, Pedelecs und E-Bikes die keine Typenzulassung benötigen und die eine maximalen Nenndauerleistung von weniger als 0,25 kW haben und/oder deren Höchstgeschwindigkeit auf 25 km/h begrenzt ist, unterliegen den gesetzlichen Bestimmungen für elektrische oder elektronische Geräte.

Darüber hinaus werden alle elektrischen Roller und Steps, die keine Typenzulassung benötigen, als elektrisches oder elektronisches Gerät betrachtet.

Was kostet es?

Die jährlichen Entsorgungsbeiträge werden durch Recupel im Rahmen der Mitgliederversammlungen festgelegt. 

Die aktuellen Tarife sind über die Homepage von Recupel abrufbar.

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Wie oft muss eine Meldung eingereicht werden?

Normalerweise erfolgt die Meldung auf Quartalsbasis, abweichende Meldefristen sind möglich.

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Gibt es eine Freistellung?

Es gibt keine Freistellung oder Kleinstmengenregelung.   

Haben Sie Fragen zur Anmeldung bei Recupel?  Kontaktieren Sie uns.

Benötige ich einen Bevollmächtigten?

Nach europäischem und belgischem Recht müssen Sie einen Bevollmächtigten auf belgischem Gebiet benennen. Der Bevollmächtigte muss in Belgien ansässig sein.

Muss der Entsorgungsbeitrag bei Preisen angegeben werden?

Nein, es ist nicht vorgeschrieben, den Recupel-Beitrag auf Preisen gesondert auszuweisen.

Bei Preisangaben ist der Recupel-Beitrag ein Teil des Gesamtpreises. Für den Kunden muss immer deutlich sein, dass der Recupel-Beitrag im Preis inbegriffen ist.

Muss der Entsorgungsbeitrag auf (digitalen) Rechnungen angegeben werden?

Nein, es ist nicht notwendig, den Entsorgungsbeitrag (Recupel-Beitrag) gesondert auf dem Rechnungen  anzugeben. Jedoch muss für den Kunden immer deutlich sein, dass der Recupel-Beitrag im Preis inbegriffen ist.

Wo muss der Entsorgungsbeitrag angegeben werden?

Es wird erwartet, dass Kunden auf transparente Weise über die anzuwendenden Recupel-Beiträge informieren werden. Dies gilt insbesondere für alle Formen der Werbung, in denen Preise angegeben werden, wie z.B. Preislisten, Kataloge, Werbebroschüren, Website usw.

Wird der Recupel-Beitrag in den Veröffentlichungen nicht gesondert ausgewiesen , muss : "Recupel-Beitrag enthalten" angegeben werden.

Welche Kennzeichnungen sind verpflichtet?

Elektro- und Elektronikgeräte müssen mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet sein.

Enthalten die Elektro- und Elektronikgerät Batterien, so sind die gesetzlichen Kennzeichnungs- und Hinweispflichten für Batterien zu beachten.

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Sind Sortierhinweise verpflichtet?

Elektro- und Elektronikgeräte müssen mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet sein.

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Welche Sanktionen gelten bei Zuwiderhandlungen?

Unternehmen, die ihren gesetzlichen Pflichten nicht nachkommen, drohen Gefängnisstrafen von einem Monat bis zu einem Jahr und/oder eine Geldbuße von 1.000,00 bis 2.000.000,00 Euro.

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Welche Verpflichtungen treffen Ihr Unternehmen in Belgien?

Informationen rund um:

Verpackungen

In Belgien unterliegen Hersteller und Vertreiber einer Informations- und Rücknahmepflicht für alle Verpackungen im privaten und gewerblichen/industriellen Bereich. In bestimmten Fällen müssen Unternehmen zudem einen dreijährlichen Abfallpräventionsplan erstellen.
Pflichten für Unternehmen in Belgien

In Luxemburg unterliegen alle Hersteller, Vertreiber und Importeure einer Informations-, Rücknahme- und Recyclingsnachweispflicht für alle Verpackungen, die im privaten und gewerblichen/industriellen Bereich anfallen. Pflichten für Unternehmen in Luxemburg

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Elektrogeräte

Jedes Unternehmen, das ein elektr(on)isches Gerät auf den belgischen Markt bringt, ist auch für die Rücknahme und Verarbeitung der Altgeräte verantwortlich. Darüber hinaus besteht eine Informations- und Kennzeichnungspflicht. Pflichten für Unternehmen in Belgien

In Luxemburg müssen alle Hersteller und Importeure von Elektro(nik)geräten beim Ministerium für nachhaltige Entwicklung und Infrastruktur registriert sein oder nachweisen, dass sie Mitglied einer zugelassenen Organisation sind, die ihre Entsorgungsverpflichtungen übernimmt. Pflichten für Unternehmen in Luxemburg

© iStock/aquatarkus
Batterien & Akkumulatoren

Jeder Hersteller, der Batterien auf den belgischen Markt bringt, ist zur (individuellen oder kollektiven) Rücknahme der Batterien verpflichtet. Es besteht eine Informations- und Kennzeichnungspflicht. Pflichten für Unternehmen in Belgien

Jeder Hersteller, der Batterien auf den luxemburgischen Markt bringt, muss beim zuständigen Ministerium registriert sein oder nachweisen, dass er  Mitglied einer zugelassenen Organisation ist, die ihre Entsorgungsverpflichtungen übernimmt. Es besteht eine Rücknahme-, Informations- und Kennzeichnungspflicht.
Pflichten für Unternehmen in Luxemburg

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Reifen & Altöl

Jeder Hersteller, der Neureifen auf den belgischen Markt bringt, unterliegt den jeweils geltenden regionalen umweltrechtlichen Vorschriften für Altreifen (Rücknahmepflicht, Kostenbeteiligung für das Einsammeln, das Verwerten oder die umweltschonende Entsorgung. Außerdem besteht eine Informationspflicht gegenüber den Umweltbehörden. Pflichten für Unternehmen in Belgien

Jeder Hersteller oder Importeur, der Schmieröl auf den belgischen Markt bringt, ist dazu verpflichtet, Altöl zurückzunehmen und sich an den Kosten für das Einsammeln, das Verwerten oder die umweltschonende Entsorgung zu beteiligen. Zudem besteht eine Informationspflicht gegenüber den Umweltbehörden. Pflichten für Unternehmen in Belgien

Transport- genehmigungen

 

Unternehmen, die in Belgien und Luxemburg Abfälle transportieren wollen, müssen bei den Umweltbehörden eine Genehmigung einholen, da sonst hohe Bußgelder drohen. Die AHK debelux unterstützt Sie gern bei der Beantragung von Transportgenehmigungen in Belgien. Aufgrund der föderalen Struktur des Landes hängt es von der Region ab, welche Genehmigungsstelle zuständig ist. Unser Service beinhaltet die Antragstellung bei den regionalen und nationalen Umweltbehörden in den Landessprachen. Wir gewährleisten eine zügige Erledigung, damit die Transporte unserer Kunden termingerecht erfolgen können.

 

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Unsere Partner in Belgien und Luxemburg