Services rund um die Umsatzsteuer in Belgien und Luxemburg
Wir bieten deutschen Unternehmen einen umfassenden Service für die Umsatzsteuer in Belgien und Luxemburg. Unsere umfassende Betreuung reicht von der umsatzsteuerlichen Registrierung über die gesamte Kommunikation mit den Finanzämtern bis hin zu den monatlichen Meldungen. Wir helfen unseren Kunden bei allen Sachverhalten in Kooperation mit den hiesigen Behörden weiter. So erleichtern wir Ihnen den Start in eine neue Etappe Ihrer Unternehmensentwicklung. Sprechen Sie uns an!
Umsatzsteuer in Belgien und Luxemburg
Unternehmen, die in Belgien oder Luxemburg keinen Sitz unterhalten, dort aber Umsätze generieren, müssen sich bei der zuständigen Finanzbehörde registrieren lassen. Sie müssen zudem regelmäßig Voranmeldungen sowie Jahreserklärungen für ihre Umsatzsteuer in Belgien und Luxemburg abgeben.
Wir prüfen wir für Sie, ob Sie Ihr Unternehmen in Belgien bzw. Luxemburg umsatzsteuerpflichtig sind. Ist dies der Fall, kann AHK debelux Sie umsatzsteuerlich vertreten in diesen Ländern. Wir können dort eine Steuernummer beantragen. Wir belgeiten Sie darüberhinaus bei der Vorbereitung und Übersetzung Ihrer Umsatzsteuer-Dokumente. Auch bei der Korrespondenz mit den Finanzbehörden in der jeweiligen Landessprache unterstützen wir Sie.
Wenn Sie in Belgien oder Luxemburg steuerpflichtig sind, übernimmt die AHK debelux für Sie die monatliche, vierteljährliche oder jährliche Umsatzsteuer-Voranmeldung.
Service für Umsatzsteuer bei Bau- und Montagearbeiten
Trotz der grundsätzlichen Dienstleistungsfreiheit in der EU gibt es bei Bau- und Montagetätigkeiten in Belgien und Luxemburg einige Besonderheiten. Unsere Merkblätter geben Ihnen einen ersten Überblick:
Rückerstattung der Umsatzsteuer in Belgien und Luxemburg
Wenn Ihr Unternehmen in Belgien oder Luxemburg mit Mehrwertsteuern belastet wurde und Sie keine Mehrwertsteuernummer im besteuernden Land besitzen, können Sie die gezahlte Mehrwertsteuer zurückerhalten.
Die AHK debelux unterstützt Sie dabei! Wir prüfen, ob Ihre Rechnungen erstattet werden können und helfen Ihnen, Ihnen Antrag in die ordnungsgemäße Form zu bringen. Zudem übernehmen wir die Korrespondenz mit den Behörden in den Landessprachen und behalten alle Fristen für Sie im Blick. Darüber hinaus leiten wir im Falle einer Nichterstattung ggf. ein Einspruchsverfahren ein.