Verpackungen in Belgien und Luxemburg

Sie exportieren verpackte Waren auf den belgischen bzw. luxemburgischen Markt? AHK debelux berät Sie zu den gesetzlichen Vorschriften rund um Entsorgung, Recycling und Verpackungen in Belgien und Luxemburg. Wir informieren Sie zu den Rücknahmesystemen vor Ort. Sprechen Sie uns auch an, wenn Sie eine Mitgliedschaft in einem belgischen oder luxemburgischen Rücknahmesystem benötigen!

Verpackungen in Belgien

Wer ist verantwortlich für die Verpackungsmeldung?

In Belgien werden 4 Typen Verpackungsverantwortlichkeit unterschieden:

  • Typ A: Jede (juristische) Person, die Produkte zwecks oder bei ihrer Vermarktung in Belgien verpackt oder verpacken lassen hat.
  • Typ B: jede (juristische) Person, die verpackten Produkte einführen läßt oder selbst eingeführt hat und diese Waren nicht selbst entpackt oder verbraucht;
  • Typ C: Für Verpackungsabfälle industrieller Herkunft, die nicht unter Typ A oder Typ B fallen, jede (juristische) Person, die die verpackten Produkte in Belgien entpackt oder verbraucht und aufgrund dessen für die entstehenden Verpackungsabfälle als verantwortlich gilt;
  • Typ D:  jede Person, die Serviceverpackungen in Belgien herstellt, um sie in Belgien auf den Markt zu bringen sowie, wenn die Serviceverpackungen nicht in Belgien hergestellt wurden, jede Person, die sie nach Belgien eingeführt hat, um sie auf den belgischen Markt zu bringen, oder jede Person, die die Serviceverpackungen einführt, um sie selbst in Belgien auf den Markt zu bringen, gleich ob als Einzelhändler oder nicht.

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Betrifft es mein Unternehmen?

In Belgien sind primär die inländischen Produzenten und Importeure für die Verpackungsmeldungen verantwortlich. Als entscheidendes Kriterium gilt der Rechnungsstrom.   

Jedoch gelten ausländische Unternehmen als Verpackungsverantwortliche Typ B, wenn „deutlich“ kommerzielle Aktivitäten des ausländischen Unternehmens in Belgien stattfinden.

Indikatoren hierfür sind:

  • Das Vorhandensein einer belgischen Unternehmensnummer
  • Das Vorhandensein eines organsierten Fernabsatzsystems (z.B. Onlineshops) für Güter und Dienstleistungen gerichtet an belgische Konsumenten
  • Die Nutzung einer oder mehrerer Kommunikationstechniken auf Abstand, die zum Abschluß des Vertrages führen.

Bei Transit und Lagerung verpackter Ware durch, bzw. in Belgien, entstehen in Belgien keine Verpflichtungen, insofern die Waren verpackt bleiben und weiter transportiert werden.

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Welche Pflichten hat das verpackungsverantwortliche Unternehmen?

Verpackungsverantwortliche Unternehmen haben in Belgien drei gesetzliche Verpflichtungen:

  • Informationspflicht,
  • Rücknahmepflicht und
  • Einreichen eines Abfallvermeidungsplans.

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Was ist die Informationspflicht?

Die Interregionale Verpackungskommission (IVK) muss einmal pro Jahr über die im Vorjahr in Belgien auf den Markt gebrachte Gesamtmenge der Transport-, Um- und Verkaufsverpackungen in informiert werden. Zudem muss er dem IVK eine Prognosemenge für das folgende Jahr mitgeteilt werden. Darüber hinaus werden auch Angaben zur Zusammensetzung jeder Verpackungsart sowie die Gesamtmengen der gesammelten, verwerteten und deponierten Verpackungsabfälle verlangt. Dabei müssen die Unternehmen nachweisen, dass sie die gesetzlichen Recyclingziele erreicht haben.

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Was ist die Rücknahmepflicht?

Bringt ein Verpackungsverantwortliches Unternehmen mindestens 300 kg Verpackungen pro Jahr auf den Markt (als Summe aller Erst-, Zweit- und Drittverpackungen), so unterliegt er der Rücknahmepflicht.

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Was ist ein Abfallvermeidungsplan?

Der Abfallvermeidungsplan zielt darauf ab, dass Unternehmen Abfall vermeiden bzw.  reduzieren und enthält daher qualitative oder quantitative Maßnahmen um weniger Erst-, Zweit- und Drittverpackungen auf den Markt zu bringen oder um weniger schwer entsorgbare Verpackungen zu verwenden.  Auch Maßnahmen, die die Wiederverwendung fördern, müssen aufgenommen werden.

Ein Abfallvermeidungsplan muss alle drei Jahre eingereicht werden.  

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Wer muss einen Abfallvermeidungsplan einreichen?

Ein Abfallvermeidungsplans muss durch alle Unternehmen eingereicht werden, die mindestens 300 Tonnen Einwegverpackungen (als Summe aller Erst-, Zweit- und Drittverpackungen) im Jahr auf den belgischen Markt bringen sowie Unternehmen, die mindestens 100 Tonnen Einwegverpackungen zum Verpacken von Produkten für den belgischen Markt verwenden, eingereicht werden.

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Was muss ich tun, wenn ich verpackungsverantwortlich in Belgien bin?

Zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Informations- und Rücknahmepflichten können Unternehmen sich bei einem durch die Interregionale Verpackungskommission (IVK) zugelassenen Rücknahmesystem für Haushalts- und/oder gewerbliche Verpackungen anschließen.

Derzeit gibt es zwei durch die IVK zugelassene Einrichtungen:

FostPlus ist ein gemeinnütziger Verein, der die Sammlung und Verwertung der Erstverpackungen von Produkten organisiert, die in Privathaushalten anfallenden.

VAL-I-PAC organsiert als gemeinnütziger Verein die Sammlung der Erstverpackungen von gewerblichen Produkten, der meisten Zweit - sowie aller Drittverpackungen.

Fost Plus und VAL-I-PAC schließen Verträge mit lokalen Müllentsorgern, die die Verpackungsabfälle einsammeln, sortieren und weiterverarbeiten.

Abfallvermeidungspläne müssen immer direkt bei der IVK eingereicht werden.

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Muss ich mich zur Erfüllung der Rücknahmepflicht bei einem Rücknahmesystem anschließen?

Es besteht die Möglichkeit, dass Unternehmen selbst die Rücknahme und Verwertung ihrer Verpackungen organisieren.

Diese Unternehmen melden ihre Verpackungsmeldung direkt bei der Interregionalen Verpackungskommission (IVK) ein und werden von dieser geprüft. In diesem Fall muss gegenüber der IVK nachgewiesen werden, dass die Verpackungen gemäß den gesetzlichen Vorschriften verwertet werden und die Recyclingziele erreicht werden.

Möchte ein Unternehmen allerdings das „Grüne Punkt“-Logo auf seinen Haushaltsverpackungen verwenden, muss es sich bei Fost Plus anschließen und eine Jahreserklärung einreichen.

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Was ist der Vorteil, um sich bei einem Rücknahmesystem anzuschließen?

Schließt sich ein Unternehmen einer durch das Interregionale Verpackungskommission (IVK) zugelassenen Einrichtung an, so übernehmen diese die Rücknahme- und Informationspflichten.

Die Pflicht der Erstellung eines Abfallvermeidungspläne bleibt beim Unternehmen. Die Kontrolle der Abfallvermeidungspläne der Unternehmen erfolgt durch die IVK.

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Was ist eine Haushaltsverpackung (B2C Verpackung)?

Die Interregionale Verpackungskommission (IVK) beschreibt Haushaltsabfallverpackungen als Verpackungen, die bei einer normalen Haushaltstätigkeit anfallen.

Zu denen Haushaltsverpackungen zählen Versandverpackungen und Füllmaterial, die per Kurier oder infolge eines Versandgeschäfts oder Internetkaufs an Haushalte verschickt werden.

Ebenfalls gehören die sogenannten “Multipacks” zu den Haushaltsverpackungen.

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Was ist eine gewerbliche Verpackung (B2B Verpackung)?

Gewerbliche Verpackungsabfälle sind alle Verpackungsabfälle, die nicht als haushaltsmäßige Verpackungsabfälle eingestuft werden.

Zweitverpackungen mit Ausnahme der “Multipacks” und Drittverpackungen werden als gewerbliche Verpackungen betrachtet.

Versandverpackung werden als gewerbliche Verpackung betrachtet, wenn das Produkt als gewerblich eingeordnet ist.

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Ist meine Verpackung B2C oder B2B?

Entscheidend für die Einordnung der Erstverpackung ist nicht der Distributionsweg, sondern die Klassifizierung der Produkte.

Dabei gilt als Entscheidungskriterium, ob die Produkte ausschließlich für eine kommerzielle Nutzung in Unternehmen, in Industriebetrieben, Körperschaften, Schulen, Krankenhäusern usw. entworfen wurden. Ist dies der Fall, werden die Produkte als gewerblich betrachtet.

Ist dies nicht der Fall, muss pro Artikel, der in Belgien verkauft wird, kontrolliert werden, ob er als gewerblicher Artikel oder als Haushaltsartikel geführt wird. Dafür werden von den Rücknahmesystemen entsprechende Listen zur Verfügung gestellt (Graue Liste).

Sekundäre Verpackungen werden mit Ausnahme der “Multipacks” als gewerblich betrachtet, Tertiäre Verpackungen werden immer als gewerblich klassifiziert.

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Was ist die Liste zur Unterscheidung von Haushaltsprodukten und industriellen Produkten (Graue Liste)?

In Übereinkunft mit der Interregionalen Verpackungskommission (IVK) wurde von den Rücknahmesystemen eine Übersicht zur Unterscheidung zwischen gewerblichen oder ein haushaltsmäßiges Produkt handelt erstellt. Ein Produkt ist entweder haushaltsmäßig oder industriell. Es kann nie beides auf einmal sein.

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Was gilt für den Online-Handel?

Generell gelten alle gesetzlichen Regelungen auch für den Online-Handel. Online-Händler werden als Verpackungsverantwortliche Typ B betrachtet, wenn sie ein organsiertes Fernabsatzsystems (z.B. Onlineshops) für Güter und Dienstleistungen gerichtet an belgische Konsumenten betreiben oder eine oder mehrerer Kommunikationstechniken auf Abstand verwenden, die zum Abschluss des Vertrages führen.

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Was gilt für Versandverpackungen?

Versandverpackungen sind Verpackungen von Produkten, die per Kurier oder infolge eines Versandgeschäfts oder Internetkaufs verschickt werden. Ob es sich bei einer Versandverpackung um eine Haushaltsverpackung oder eine gewerbliche Verpackung handelt, hängt von dem Produkt ab, das sie enthält.

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Was kostet es?

Die jährlichen Entsorgungsbeiträge werden durch die Rücknahmesysteme im Rahmen der Mitgliederversammlungen festgelegt. Es gibt die die Möglichkeit, vereinfachte Meldungen oder sogenannten Sektormeldungen einzureichen. Die aktuellen Tarife sind über die jeweiligen Homepages abrufbar.

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Wie oft muss eine Verpackungsmeldung eingereicht werden?

Mengenmeldungen müssen in Belgien jährlich, d.h. zu Beginn eines Kalenderjahres für das Vorjahr, abgegeben werden.

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Gibt es eine Freistellung?

Bringt ein Unternehmen weniger als 300 kg Verpackungen pro Jahr in Belgien auf den Markt, ist es nicht zur Rücknahme verpflichtet. Möchte dieses Unternehmen allerdings das „Grüne Punkt“-Logo auf seinen Verkaufsverpackungen verwenden, so muss es sich bei FostPlus anschließen und eine Jahreserklärung einreichen.

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Ist das „Grüne Punkt“ Logo verpflichtet?

Die Nutzung des Logos der Grüne Punkt für Verkaufsverpackungen ist in Belgien nicht verpflichtet. Möchte dieses Unternehmen allerdings das „Grüne Punkt“-Logo auf seinen Verkaufsverpackungen verwenden, so muss es sich unabhängig von der in Belgien auf den Markt gebrachten Menge Verkaufsverpackungen bei FostPlus anschließen und eine Jahreserklärung einreichen.

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Sind Sortierhinweise verpflichtet?

Zum jetzigen Zeitpunkt sind keine zusätzlichen Sortierhinweise in Belgien verpflichtet.

Dennoch enthalten immer mehr Verpackungen spezielle Sortieranweisungen, aus denen klar hervorgeht, wo die Verpackung entsorgt werden muss, z. B. im PMD, in Papier und Pappe, in Glas oder im Restmüll.

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Kann ich mich freiwillig bei einem Rücknahmesystem anschließen?

Generell kann sich ein ausländisches Unternehmen, das nicht verpackungsverantwortlich ist, freiwillig bei FostPlus anschließen, wenn es die Erlaubnis des/der belgischen Kunden dafür erhält. Dies gilt für verpackte Produkte, die ohne Marke oder mit der Marke der ausländischen Firma geliefert werden.

Dabei müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • das ausländische Unternehmen fakturiert verpackte Produkte an den belgischen Kunden;
  • auf der Rechnung des ausländischen Unternehmens steht eine nicht belgische USt.-ID-Nummer;
  • das ausländische Unternehmen ist in Europa angesiedelt;
  • der belgische Kunde erteilt dem ausländischen Unternehmen ein sogenanntes „Mandat“.

Eine Teilnahme die dem Rücknahmesystem für gewerbliche Verpackungen Val-I-Pac auf freiwilliger Basis ist nicht vorgesehen

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Was gilt bei Handelsmarken?

Für verpackte Produkte belgischer Handelsmarken ist eine Meldung durch ausländische Produzenten nicht vorgesehen.

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Wer ist interregionale Verpackungskommission (IVK)?

Die Europäische Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle (Richtlinie 94/62/EG) wurde in Belgien durch das „Zusammenarbeitsabkommen vom 04.11.2008 über die Vermeidung und Bewirtschaftung von Verpackungsabfällen“ Zusammenarbeitsabkommen“ umgesetzt. Die letzte Änderung datiert vom 15. Juli 2020.  

Das Abkommen sieht die Einrichtung der Interregionalen Verpackungskommission (IVK) vor. Die IVK wurde im April 1997 als Körperschaft des öffentlichen Rechts gegründet und ist eine gemeinsame Institution der Regionen Flandern, Wallonie und Brüssel-Hauptstadt.

Das Zusammenarbeitsabkommen sieht vor, dass die IVK Organisationen zulässt, die von Unternehmen mit der Durchführung ihrer Verpflichtungen beauftragt werden können (Rücknahmesysteme).

Darüber hinaus wacht die IVK darüber, dass das Zusammenarbeitsabkommen korrekt eingehalten wird.

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Gibt es eine Pfandpflicht?

Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es keinen gesetzliche Pfandpflicht in Belgien.

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Welche Sanktionen gelten bei Zuwiderhandlungen?

Verpackungsverantwortliche, die ihrer Verpflichtung der Erstellung und Einreichung eines Abfallvermeidungsplans nicht nachkommen, können eine Geldstrafe von 3.625,25 Euro auferlegt bekommen.

Ebenfalls eine Geldstrafe können Verpackungsverantwortliche auferlegt bekommen, die die im Zusammenarbeitsabkommen festgelegten Quoten nicht fristgerecht einhalten. Für jede angefangene Tonne Verpackungsabfall, die nicht innerhalb der vorgesehenen Frist verwertet oder mit Energiegewinnung in Müllverbrennungsanlagen verbrannt wurde, beträgt die Geldstrafe 727,25 Euro und für jede angefangene Tonne Verpackungsabfall, die nicht innerhalb der vorgesehenen Frist stofflich verwertet wurde, beträgt sie 1.454,50 Euro. Der Gesamtbetrag der Geldstrafe darf jedoch 36.362,50 Euro nicht überschreiten.

Kommt der Verpackungsverantwortliche seiner Rücknahmepflicht nicht nach, droht gar eine Gefängnisstrafe von einem Monat bis zu einem Jahr und/oder eine Geldbuße von 1000 bis 2 Mio. Euro.

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Verpackungsverantwortliche, die ihrer Verpflichtung der Erstellung und Einreichung eines Abfallvermeidungsplans nicht nachkommen, können eine Geldstrafe von 3.625,25 Euro auferlegt bekommen.

Ebenfalls eine Geldstrafe können Verpackungsverantwortliche auferlegt bekommen, die die im Zusammenarbeitsabkommen festgelegten Quoten nicht fristgerecht einhalten. Für jede angefangene Tonne Verpackungsabfall, die nicht innerhalb der vorgesehenen Frist verwertet oder mit Energiegewinnung in Müllverbrennungsanlagen verbrannt wurde, beträgt die Geldstrafe 727,25 Euro und für jede angefangene Tonne Verpackungsabfall, die nicht innerhalb der vorgesehenen Frist stofflich verwertet wurde, beträgt sie 1.454,50 Euro. Der Gesamtbetrag der Geldstrafe darf jedoch 36.362,50 Euro nicht überschreiten.

Kommt der Verpackungsverantwortliche seiner Rücknahmepflicht nicht nach, droht gar eine Gefängnisstrafe von einem Monat bis zu einem Jahr und/oder eine Geldbuße von 1000 bis 2 Mio. Euro.

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Ansprechpartner

Matthias Popp

Bereichsleiter

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Informationen rund um:

Verpackungen

In Belgien unterliegen Hersteller und Vertreiber einer Informations- und Rücknahmepflicht für alle Verpackungen im privaten und gewerblichen/industriellen Bereich. In bestimmten Fällen müssen Unternehmen zudem einen dreijährlichen Abfallpräventionsplan erstellen.
Pflichten für Unternehmen in Belgien

In Luxemburg unterliegen alle Hersteller, Vertreiber und Importeure einer Informations-, Rücknahme- und Recyclingsnachweispflicht für alle Verpackungen, die im privaten und gewerblichen/industriellen Bereich anfallen. Pflichten für Unternehmen in Luxemburg

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Elektrogeräte

Jedes Unternehmen, das ein elektr(on)isches Gerät auf den belgischen Markt bringt, ist auch für die Rücknahme und Verarbeitung der Altgeräte verantwortlich. Darüber hinaus besteht eine Informations- und Kennzeichnungspflicht. Pflichten für Unternehmen in Belgien

In Luxemburg müssen alle Hersteller und Importeure von Elektro(nik)geräten beim Ministerium für nachhaltige Entwicklung und Infrastruktur registriert sein oder nachweisen, dass sie Mitglied einer zugelassenen Organisation sind, die ihre Entsorgungsverpflichtungen übernimmt. Pflichten für Unternehmen in Luxemburg

© iStock/aquatarkus
Batterien & Akkumulatoren

Jeder Hersteller, der Batterien auf den belgischen Markt bringt, ist zur (individuellen oder kollektiven) Rücknahme der Batterien verpflichtet. Es besteht eine Informations- und Kennzeichnungspflicht. Pflichten für Unternehmen in Belgien

Jeder Hersteller, der Batterien auf den luxemburgischen Markt bringt, muss beim zuständigen Ministerium registriert sein oder nachweisen, dass er  Mitglied einer zugelassenen Organisation ist, die ihre Entsorgungsverpflichtungen übernimmt. Es besteht eine Rücknahme-, Informations- und Kennzeichnungspflicht.
Pflichten für Unternehmen in Luxemburg

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Reifen & Altöl

Jeder Hersteller, der Neureifen auf den belgischen Markt bringt, unterliegt den jeweils geltenden regionalen umweltrechtlichen Vorschriften für Altreifen (Rücknahmepflicht, Kostenbeteiligung für das Einsammeln, das Verwerten oder die umweltschonende Entsorgung. Außerdem besteht eine Informationspflicht gegenüber den Umweltbehörden. Pflichten für Unternehmen in Belgien

Jeder Hersteller oder Importeur, der Schmieröl auf den belgischen Markt bringt, ist dazu verpflichtet, Altöl zurückzunehmen und sich an den Kosten für das Einsammeln, das Verwerten oder die umweltschonende Entsorgung zu beteiligen. Zudem besteht eine Informationspflicht gegenüber den Umweltbehörden. Pflichten für Unternehmen in Belgien

Transport- genehmigungen

 

Unternehmen, die in Belgien und Luxemburg Abfälle transportieren wollen, müssen bei den Umweltbehörden eine Genehmigung einholen, da sonst hohe Bußgelder drohen. Die AHK debelux unterstützt Sie gern bei der Beantragung von Transportgenehmigungen in Belgien. Aufgrund der föderalen Struktur des Landes hängt es von der Region ab, welche Genehmigungsstelle zuständig ist. Unser Service beinhaltet die Antragstellung bei den regionalen und nationalen Umweltbehörden in den Landessprachen. Wir gewährleisten eine zügige Erledigung, damit die Transporte unserer Kunden termingerecht erfolgen können.

 

© Fotolia/nirutft

Unsere Partner in Belgien und Luxemburg