Die Mautpflicht in Deutschland gilt nur für Fahrzeuge, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder dafür verwendet werden. Fahrzeugkombinationen sind nur mautpflichtig, wenn die tzGm des Zugfahrzeugs über 3,5 Tonnen liegt.
Fallen Ihre Fahrzeuge künftig unter die Mautpflicht? Dann registrieren Sie Ihr Unternehmen und Ihre Fahrzeuge. Als registrierter Kunde können Sie On-Board Units für die automatische Mauteinbuchung in die Lkw einbauen lassen.
Handwerkerausnahme
Fahrzeuge, die von Handwerksbetrieben eingesetzt werden, sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Mautpflicht befreit. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, hängt von der konkreten Fahrt und den beförderten Gütern ab. Das meldet das Bundesamt für Logsitik und Mobilität. Finden Sie hier mehr Informationen.