Umwelt und Recycling

Frankreich erlaubt Zusatz zum Mindesthaltbarkeitsdatum

14.12.2022

Neues Dekret zur Lebensmitteletikettierung in Frankreich beschlossen.

Im Rahmen des Kampfes gegen Lebensmittelverschwendung und zur besseren Information der Verbraucher ist es in Frankreich nun erlaubt, Verbraucher darüber zu informieren, dass Lebensmittel auch nach Ablauf ihres Mindesthaltbarkeitsdatums noch verzehrt werden können. Das meldete das belgische Verpackungsinstitut.

Das erlassene Dekret erlaubt es den Herstellern, eine der folgenden Angaben hinzuzufügen:

  • "Für optimalen Geschmack" (Pour une dégustation optimale) vor der Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums (Mindestens haltbar bis ...),
  • "Dieses Erzeugnis kann nach diesem Datum verbraucht werden" (Ce produit peut être consommé après cette date) oder eine für den Verbraucher gleichwertige Angabe, die im Blickfeld des Mindesthaltbarkeitsdatums steht (Mindestens haltbar bis ...),
  • oder eine Kombination der beiden oben genannten Indikationen.

Die Angabe "à consommer jusqu'au" ("zu verbrauchen bis"), die das Mindesthaltbarkeitsdatum eines Lebensmittels begleitet, bleibt unverändert. Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist ein verbindlicher Grenzwert und gilt für mikrobiologisch sehr leicht verderbliche Lebensmittel.

Ansprechpartner

Matthias Popp

Bereichsleiter

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