VerpackDG verschoben – was bedeutet das für dein Unternehmen?
Die Internetplattform Euwid gab bekannt, dass die VerpackDG nicht wie geplant am 12. August 2026 in Kraft treten wird.
Die Europäische Kommission hat die Stillhaltefrist bis zum 17. August 2026 verlängert, wodurch das weitere Gesetzgebungsverfahren vorläufig verschoben wird. Sie hat zum deutschen Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) eine begründete Stellungnahme abgegeben.
Was bedeutet das konkret:
- Voraussichtlich kein VerpackDG zum ursprünglichen Termin
- Aber: die europäische Richtlinie PPWR tritt am 12.08.2026 in Kraft!
Gespräche mit Bundesumweltministerium
Laut Euwid, bestätigte das Bundesumweltministerium (BMUKN) auf Anfrage, dass die EU-Kommission der Bundesregierung eine Stellungnahme zum VerpackDG-Entwurf übersandt hat. Das Ministerium werte diese aus und sei dazu „auch bereits mit der EU-Kommission im Gespräch“, erklärte ein Sprecher. Angaben zu möglichen Änderungen am Gesetzentwurf, zum weiteren Zeitplan und zu den konkreten Inhalten der Stellungnahme machte der Sprecher zunächst nicht.
Für Unternehmen bedeutet dies nicht, dass alles stillsteht – ganz im Gegenteil. Die PPWR bringt Verpflichtungen mit sich, und die Vorbereitung bleibt entscheidend.
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