Batterien

Bei der Ausfuhr müssen viele Vorschriften beachtet werden. Die AHK debelux erläutert hier die Regelungen zur Rückgabe von Batterien in Belgien. Dies ermöglicht es Unternehmen, die in diesen Auslandsmarkt geltenden Gesetze korrekt anzuwenden.

Batterien in Belgien

Um welche Batterien geht es?

Alle Batterien unterliegen in Belgien der Rücknahme-, Recycling und Informationspflicht mit zwei Ausnahmen:

  • Batterien in Ausrüstungsgegenständen für den Einsatz im Weltraum
  • Batterien für Ausrüstungsgegenstände, die speziell für militärische Zwecke beschafft werden.

Welche Kategorien gibt es?

Die belgische Gesetzgebung definiert 3 Kategorien von Batterien:

  • Gerätebatterien
  • Industriebatterien
  • Fahrzeugbatterien

Was ist eine Gerätebatterie?

Gerätebatterien sind Batterien, die gekapselt sind und in der Hand gehalten werden können. Fahrzeug- und Industriebatterien sind keine Gerätebatterien.

Was ist eine Industriebatterie?

Industriebatterien sind Batterien die ausschließlich für industrielle, gewerbliche oder landwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden. Darüber hinaus zahlen zu den Industriebatterien Batterien, die zum Antrieb von Elektrofahrzeugen oder zum Vortrieb von Hybridfahrzeugen dienen

Auch tragbare Batterien mit einem Gewicht von mehr als 3 kg werden den Industriebatterien zugeordnet.

Was sind Fahrzeugbatterien?

Fahrzeugbatterien sind Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind. Fahrzeugen sind Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein.

Dies Batterien müssen mit dem Wort Kaltstartstrom gekennzeichnet sein.

Unter welche Kategorie fallen Knopfzellen?

Eine besondere Art der Gerätebatterie sind Knopfzellen. Knopfzellen sind kleine, runde Gerätebatterien, deren Durchmesser größer ist als ihre Höhe.

Unter welche Kategorie fallen Batterien, die keine Gräte-, Industrie- oder Fahrzeugbatterien sind?

Für Batterien, die Gräte-, Industrie- oder Fahrzeugbatterien sind, gelten die gesetzlichen Vorgaben für Industriebatterien.

Zu welcher Kategorie gehören tragbare Batterien mit einem Gewicht von über 3 kg?

Tragbare Batterien mit einem Gewicht von mehr als 3 kg werden den Industriebatterien zugeordnet.

Wer ist für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich?

Jeder, der Batterien (ob lose oder eingebaut) einführt (oder herstellt) und sie in Belgien auf den Markt bringt (verkauft/vermietet/bereitstellt), gilt als "Hersteller" im Sinne der Gesetzgebung und unterliegt den jeweils geltenden föderalen und regionalen Vorschriften zur Entsorgung und Registrierung von Batterien.

Haben Sie Fragen zur Registrierung von Batterien in Belgien?

Kontaktieren Sie uns.

Betrifft es mein Unternehmen?

Jeder, der Batterien (ob lose oder eingebaut) einführt (oder herstellt) und sie in Belgien auf den Markt bringt (verkauft/vermietet/bereitstellt), gilt als "Hersteller" im Sinne der Gesetzgebung und unterliegt den jeweils geltenden föderalen und regionalen Vorschriften zur Entsorgung und Registrierung von Batterien.

Ausländische Unternehmen sind daher in der Praxis für die für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften verpflichtet, wenn sie direkt an private Endkunden liefern

Haben Sie Fragen zur Registrierung von Batterien in Belgien?

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Welche Pflichten hat das verantwortliche Unternehmen?

Unternehmen, die Batterien in Belgien auf den Markt bringen, haben die folgenden gesetzliche Verpflichtungen:

  • Rücknahmepflicht
  • Recyclingpflicht
  • Informationsplicht
  • Registrierungspflicht

Was ist die Rücknahmepflicht?

Unternehmen, die Batterien in Belgien auf den Markt bringen, müssen ein umfassendes Sammelsystem für Altbatterien einrichten. Dieses Sammelsystem muss auch Altbatterien anderer Hersteller/Importeure offenstehen. In der Praxis bedeutet dies, dass auch Personen, die keine Kunden des Händlers sind, ihre Altbatterien bei diesem zurückgeben können müssen.

Haben Sie Fragen zu den gesetzlichen Verpflichtungen in Belgien?

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Was ist die Recyclingpflicht?

Unternehmen, die Batterien in Belgien auf den Markt bringen, müssen sicherstellen, dass die eingesammelten Batterien von einem Recyclingunternehmen verarbeitet werden, das die regionalen Rechtsvorschriften und die europäischen (und regionalen) Mindestanforderungen an die Recyclingeffizienz respektiert.

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Was ist die Registrierungspflicht?

Unternehmen die verantwortlich für die Rücknahme und das Recycling von Batterien sind, müssen sich bei den regionalen Umweltbehörden registrieren und diese informieren, wie sie den gesetzlichen Regelungen nachkommen.

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Was ist die Informationspflicht?

Unternehmen, die Batterien in Belgien auf den Markt bringen haben verschiedene Informationsverpflichtungen gegenüber Verbrauchern als auch den zuständigen Umweltbehörden. Dazu gehören:

  • die Meldung der verkauften Batterien
  • der Nachweis, dass das beauftragte Recyclingunternehmen die europäischen (und regionalen) Mindestanforderungen an die Recyclingeffizienz einhält.
  • Informationskampagnen und Präventivmaßnahmen  

Die Unternehmen müssen die regionalen Behörden über die Einhaltung der oben genannten Verpflichtungen unterrichten.

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Was muss ich tun, wenn ich verantwortlich für die Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen in Belgien bin?

Es gibt zwei Möglichkeiten, die Rechtsvorschriften einzuhalten:

  • Die Erstellung eines einen individuellen Abfallvermeidungs- und Bewirtschaftungsplans, der den regionalen Behörden zur Genehmigung vorzulegen ist.
  • Beitritt des Unternehmens zu einem zugelassenen Rücknahmesystem für Batterien. Das System übernimmt für die angeschlossenen Unternehmen die gesetzlichen Verpflichtungen.

Zurzeit gibt es ein zugelassen Rücknahmesystem für Batterien in Belgien: Bebat  

Haben Sie Fragen zur Anmeldung bei Bebat? 

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Muss ich weitere Meldungen vornehmen?

Bei Lieferungen an private Endkunden sind Sie ggfs. verpflichtet eine Registrierung der in Umlauf gebrachten Elektro- und Elektronikgeräten vorzunehmen und eine Verpackungsmeldung einzureichen.

Darüber hinaus bestehen produktspezifische Rücknahmeverpflichtungen, wie z.B. für (elektrische) Matratzen, Reifen oder Schmierölprodukte.

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Muss ich mich zur Erfüllung der Rücknahmepflicht bei einem Rücknahmesystem anschließen?

Nein, Unternehmen könne auch einen individuellen Abfallvermeidungs- und Bewirtschaftungsplan zur Genehmigung durch die regionale Behörde vorzulegen.

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Was ist der Vorteil, um sich bei einem Rücknahmesystem anzuschließen?

Schließt sich ein Unternehmen einem zugelassenen Rücknahmesystem an, so übernimmt dieses für die angeschlossenen Mitglieder die Rücknahme, Recycling- - und Informationspflichten.

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Kann ich mich freiwillig bei einem Rücknahmesystem anschließen?

Generell kann sich ein ausländisches Unternehmen, das nicht verantwortlich ist, freiwillig bei Bebat anschließen, wenn es die Erlaubnis des/der belgischen Kunden dafür erhält.

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Was gilt für den Fernabsatz / Online-Handel?

Aufgrund der regionalen gesetzlichen Bestimmungen unterliegen ausländische Unternehmen, die direkt an private Endkunden liefern, in ganz Belgien den Rücknahme- Recycling- und Informationspflichten

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Wast kostet es?

Die jährlichen Entsorgungsbeiträge werden durch Bebat im Rahmen der Mitgliederversammlungen festgelegt. 

Neben einem jährlichen Mitgliedsbeitrag unterscheidet Bebat zwischen einem „all in“ Beitrag für das Recyling von Batterien bis 20 kg (für Blei-Säure-Batterien bis 3 kg) und einen Verwaltungsbeitrag für Batterien bis 20 kg (für Blei-Säure-Batterien > 3 kg).

Im letzteren Fall erstellt Bebat ein individuelles Angebot für die Sammlung und das Recycling dieser Altbatterien.

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Wie oft muss eine Meldung eingereicht werden?

Die Meldefrequenz richtet sich nach der Anzahl der jährlich in Umlauf gebrachten Batterien. Beträgt diese mehr als 10000 Stück pro Jahr, ist eine monatliche Meldung erforderlich.

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Gibt es eine Freistellung?

Es gibt keine Freistellung oder Kleinstmengenregelung.   

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Welche Kennzeichnungen sind verpflichtet?

Batterien müssen mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet sein

Auf allen Gerätebatterien und -akkumulatoren sowie auf allen Fahrzeugbatterien muss die Kapazität angegeben werden. Bei Primärbatterien (nicht wiederaufladbar) oder -akkumulatoren muss die Kapazität in der Anzahl der Nutzungsstunden für verschiedene spezielle Anwendungen angegeben werden, für die sich die Batterie oder der Akkumulator am besten eignet.

Bei Geräten mit eingebauten Batterien oder Akkumulatoren muss aus der Bedienungsanleitung klar hervorgehen, wie sich die Batterien oder Akkumulatoren entfernen lassen.

Darüber hinaus muss klar erkennbar sein, um welche Art von Batterien oder Akkumulatoren es sich handelt.

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Sind Sortierhinweise verpflichtend?

Batterien müssen mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet sein

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Muss ich weitere Meldungen vornehmen?

Bei Lieferungen an (private) Endkunden sind Sie ggfs. verpflichtet eine Registrierung der in Umlauf gebrachten Eelektrogeräte vorzunehmen und eine Verpackungsmeldung einzureichen.

Darüber hinaus bestehen produktspezifische Rücknahmeverpflichtungen, wie z.B. für Matratzen, Reifen oder Schmierölprodukte.

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Welche Sanktionen gelten bei Zuwiderhandlungen?

Unternehmen, die ihren gesetzlichen Pflichten nicht nachkommen, drohen Gefängnisstrafen von einem Monat bis zu einem Jahr und/oder eine Geldbuße von 1.000,00 bis 2.000.000,00 Euro.

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Welche Verpflichtungen treffen Ihr Unternehmen in Belgien?

Informationen rund um:

Verpackungen

In Belgien unterliegen Hersteller und Vertreiber einer Informations- und Rücknahmepflicht für alle Verpackungen im privaten und gewerblichen/industriellen Bereich. In bestimmten Fällen müssen Unternehmen zudem einen dreijährlichen Abfallpräventionsplan erstellen.
Pflichten für Unternehmen in Belgien

In Luxemburg unterliegen alle Hersteller, Vertreiber und Importeure einer Informations-, Rücknahme- und Recyclingsnachweispflicht für alle Verpackungen, die im privaten und gewerblichen/industriellen Bereich anfallen. Pflichten für Unternehmen in Luxemburg

© Fotolia/joey333
Elektrogeräte

Jedes Unternehmen, das ein elektr(on)isches Gerät auf den belgischen Markt bringt, ist auch für die Rücknahme und Verarbeitung der Altgeräte verantwortlich. Darüber hinaus besteht eine Informations- und Kennzeichnungspflicht. Pflichten für Unternehmen in Belgien

In Luxemburg müssen alle Hersteller und Importeure von Elektro(nik)geräten beim Ministerium für nachhaltige Entwicklung und Infrastruktur registriert sein oder nachweisen, dass sie Mitglied einer zugelassenen Organisation sind, die ihre Entsorgungsverpflichtungen übernimmt. Pflichten für Unternehmen in Luxemburg

© iStock/aquatarkus
Batterien & Akkumulatoren

Jeder Hersteller, der Batterien auf den belgischen Markt bringt, ist zur (individuellen oder kollektiven) Rücknahme der Batterien verpflichtet. Es besteht eine Informations- und Kennzeichnungspflicht. Pflichten für Unternehmen in Belgien

Jeder Hersteller, der Batterien auf den luxemburgischen Markt bringt, muss beim zuständigen Ministerium registriert sein oder nachweisen, dass er  Mitglied einer zugelassenen Organisation ist, die ihre Entsorgungsverpflichtungen übernimmt. Es besteht eine Rücknahme-, Informations- und Kennzeichnungspflicht.
Pflichten für Unternehmen in Luxemburg

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Reifen & Altöl

Jeder Hersteller, der Neureifen auf den belgischen Markt bringt, unterliegt den jeweils geltenden regionalen umweltrechtlichen Vorschriften für Altreifen (Rücknahmepflicht, Kostenbeteiligung für das Einsammeln, das Verwerten oder die umweltschonende Entsorgung. Außerdem besteht eine Informationspflicht gegenüber den Umweltbehörden. Pflichten für Unternehmen in Belgien

Jeder Hersteller oder Importeur, der Schmieröl auf den belgischen Markt bringt, ist dazu verpflichtet, Altöl zurückzunehmen und sich an den Kosten für das Einsammeln, das Verwerten oder die umweltschonende Entsorgung zu beteiligen. Zudem besteht eine Informationspflicht gegenüber den Umweltbehörden. Pflichten für Unternehmen in Belgien

Transport- genehmigungen

 

Unternehmen, die in Belgien und Luxemburg Abfälle transportieren wollen, müssen bei den Umweltbehörden eine Genehmigung einholen, da sonst hohe Bußgelder drohen. Die AHK debelux unterstützt Sie gern bei der Beantragung von Transportgenehmigungen in Belgien. Aufgrund der föderalen Struktur des Landes hängt es von der Region ab, welche Genehmigungsstelle zuständig ist. Unser Service beinhaltet die Antragstellung bei den regionalen und nationalen Umweltbehörden in den Landessprachen. Wir gewährleisten eine zügige Erledigung, damit die Transporte unserer Kunden termingerecht erfolgen können.

 

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