Luxemburg
Corona-Update

Luxemburg legt Exit-Strategie vor

15.04.2020

Baustellen werden voraussichtlich ab 20. April wieder in Betrieb genommen. Bei weniger als zwei Metern Abstand wurde Nase-Mund-Masken-Pflicht eingeführt.

Die Regierung des Großherzogtums kündigte in ihrer Pressekonferenz am 15. April die schrittweise Aufhebung der Beschränkungen durch die Eindämmungsmaßnahmen gegen das Corona-Virus an.

Am 15. April 2020 beschloss der Regierungsrat die Leitlinien einer Strategie der Aufhebung der Ausgangsbeschränkung, welche ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Erfordernissen der öffentlichen Gesundheit sowie den psychosozialen und wirtschaftlichen Aspekten der derzeitigen Beschränkung gewährleistet. 

Zudem beschloss der Regierungsrat eine Ad-hoc-Gruppe aufgestellt, welche die im Rahmen des Kampfes gegen das Virus beschlossenen Maßnahmen begleiten und regelmäßig die Nebenwirkungen dieser Maßnahmen und der Ausgangsbeschränkungen bewerten soll.

Das Szenario der phasenweisen Aufhebung der Ausgangsbeschränkungen werde in drei Phasen geteilt:

Die erste Phase beginnt am 20. April (vorläufiges Datum) und betrifft folgende Aktivitäten:

  • Wiederaufnahme von Baustellen  
  • Pädagogische Hilfs- und Unterstützungsaktivitäten (Ambulante Kinder- und Familienhilfe, Angebote der spezialisierten psycho-pedagogischen Kompetenzzentren und Betreuungsmaßnahmen für Schülerinnen und Schüler, die von Schulabbruch bedroht sind);
  • Aktivitäten von Gärtnern und Landschaftsgärtnern; 
  • Geschäfte, die vor allem Heimwerkerartikel verkaufen;
  • Wiedereröffnung von Recyclingzentren.

Ab 4. Mai sollen auch Abschlussklassen sowie von Praktika und praktischen Arbeiten auf BTS- und Universitätsebene ihre Aktivitäten wieder aufnehmen.

Jede Wiederaufnahme von Aktivitäten geht mit sehr strengen Hygienemaßnahmen ein und durch das obligatorische Tragen einer Maske oder einer anderen Schutzvorrichtung, die Nase und Mund bei zwischenmenschlichen Kontakten bedeckt, wenn der sanitäre Sicherheitsabstand von 2 Metern nicht eingehalten werden kann.

In der zweiten Phase soll ab 11. Mai der Sekundarstufenunterricht wieder augenommen werden.

Die dritte Phase, ab 25. Mai, sollen dann Grundschule, Kinderkrippen und Betreuungseinrichtungen wieder öffnen, so der aktuelle Exit-Plan der Regierung.

Weiterhin heisst es in der Pressemitteilung, dass in späteren Phasen die Wiederaufnahme der kommerziellen Aktivitäten und die Wiedereröffnung des HORECA-Sektors folgen sollen. Es sei jedoch zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht, eine detaillierte Stellungnahme zur Aufhebung der Beschränkungen in diesem Sektor abzugeben. Eine definitive Entscheidung werde der Regierungsrat zu gegebener Zeit auf Grundlage einer Situationsanalyse getroffen.

Unternehmen, Betriebe und Verwaltungen werden generell dazu ermutigt, weiterhin die Telearbeit während der gesamten Phase der Aufhebung der Ausgangsbeschränkung zu fördern. 

Versammlungen bleiben bis zum 31. Juli verboten, mit Ausnahme von Beerdigungen und standesamtlichen Trauungen, die für eine maximale Anzahl von 20 Personen und unter Einhaltung eines Abstandes von 2 Metern zwischen den Personen erlaubt sind. Die in Artikel 2 der geänderten großherzoglichen Verordnung vom 18. März 2020 zur Einführung einer Reihe von Maßnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 festgelegten Verbote werden beibehalten.