Länderinfo

Maßnahmen gegen Corona-Ausbreitung in Belgien und Luxemburg

15.03.2020

AHK debelux gibt eine Übersicht über die Richtlinien, die die verantwortlichen Behörden herausgegeben haben.

Belgien

Belgien befindet sich in Phase 2 der Maßnahmen gegen die Verbreitung des Virus. Im ganzen Land gelten die folgenden Regeln:

  • In den Schulen wird der Unterricht ausgesetzt bis 3. April.
  • Krippen (0-3 Jahre) bleiben geöffnet.
  • Hochschulen und Universitäten wird geraten, Kursmodule online zu erteilen.
  • Freizeitaktivitäten (Sport, Kultur, Folklore usw.) sind abgesagt, unabhängig von ihrer Größe oder ob es sich um öffentliche oder private Veranstaltungen handelt.
  • Unter anderem Diskotheken, Kneipen und Restaurants bleiben geschlossen.
  • Hotels bleiben abgesehen von angrenzenden Restaurants geöffnet.
  • Hauslieferungen und Drive-in sind erlaubt.
  • Geschäfte sind die ganze Woche geöffnet, außer am Wochenende.
  • Lebensmittelgeschäfte und Apotheken hingegen öffnen ganz normal (auch am Wochenende). Allerdings wird ihnen geraten, die Hygienemaßnahmen auf der Grundlage der bereits mitgeteilten Empfehlungen zu verschärfen.
  • Die öffentlichen Verkehrsmittel fahren normal, es wird aber darum gebeten, nur unerlässliche Fahrten zu unternehmen.

Mehr Informationen

  • Arbeit: im Rahmen des Möglichen soll weiter gearbeitet werden, allerdings ist Telearbeit vorzuziehen und sollte verstärkt gefördert werden.

Vor allem die mittelständische Wirtschaft steht vor großen Herausforderungen: staatlich verfügte Schutzmaßnahmen müssen in den betrieblichen Alltag übersetzt werden und gleichzeitig gilt es, internationale Wertschöpfungs- und Lieferketten aufrechtzuhalten und zu sichern sowie Kundenkontakte besonders zu pflegen.

Mehr Informationen für Arbeitgeber in Belgien

Luxemburg

Der Regierungsrat hat daher bis auf weiteres und zusätzlich zu den auf seiner außerordentlichen Sitzung vom 12. März 2020 beschlossenen Maßnahmen, u. a. folgende Beschlüsse gefasst. Diese Maßnahmen treten um Mitternacht, ab dem 16. März, in Kraft.

Der Schulunterricht ist ausgesetzt bis 29. März.

Alle kommerziellen und handwerklichen Aktivitäten, bei dem der direkte Kundenkontakt ein wesentlicher Bestandteil ist, bleiben geschlossen.

Die kommerziellen Einrichtungen, die hauptsächlich Lebensmittel verkaufen sind von dieser Schließung nicht betroffen. Einschliesslich:

  • Apotheken,
  • Optiker,
  • Geschäfte die hauptsächlich Tierfutter verkaufen,
  • Telekommunikationsgeschäfte,
  • Geschäfte die hauptsächlich Hygiene- und Putzmittel und Sanitäranlagen verkaufen,
  • Verkauf von Treibstoff und Tankstellen,
  • Vertrieb und Fachhandel für medizinisch-sanitäre Ausrüstung,
  • medizinische Pediküre
  • Kioske,
  • Wäschereidienste,
  • Finanz- und Versicherungsinstitutionen,
  • Bestattungsdienste,
  • Verkauf von Nicht-Lebensmittelprodukten in Drive-Ins,
  • Verkauf von Nicht-Lebensmittelprodukten zwischen Fachleuten.

Diese Schließung gilt auch für Geschäfte in den Einkaufspassagen von Supermärkten, mit Ausnahme der oben genannten Aktivitäten.

Aktivitäten, die für die Weiterführung grundlegender Interessen der Bevölkerung und des Landes unerlässlich sind, müssen aufrechterhalten werden. 

Es wird empfohlen, dass Unternehmen die Telearbeit so weit wie möglich nutzen und ihre Aktivitäten auf diejenigen Aufgaben reduzieren, die für das Funktionieren des Unternehmens wesentlich sind.

Der Verkehr auf öffentlichen Straßen ist auf die folgenden Aktivitäten beschränkt:

  • Kauf von Lebensmitteln, Arzneimitteln und Grundbedarfsartikeln,
  • Besuch von Gesundheitseinrichtungen,
  • der Weg zum Arbeitsort zur Ausübung der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit,
  • Hilfe und Pflege für ältere Menschen, Minderjährige, abhängige Personen, Menschen mit Behinderungen oder besonders gefährdete Personen,
  • den Besuch von Finanz- und Versicherungsinstitutionen im Falle eines Notfalls,
  • aufgrund eines Falles von höherer Gewalt oder einer Notfallsituation,
  • Freizeitaktivitäten (Walking, Jogging, Spielplätze, ...), vorausgesetzt, dass ein zwischenmenschlicher Abstand von 2 Metern eingehalten wird.

Mehr Informationen